Profil
27.08.2020 // Recht + Betriebspraxis

Verdiensterstattung bei Rückkehr aus Risikogebiet zurückgewiesen

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg weisen die Behauptung des Bundesgesundheitsministeriums strikt zurück, dass Rückkehrer aus Risikogebieten für Quarantäne in jedem Fall Anspruch auf Verdiensterstattung haben.

Zur gestrigen Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums, dass auch Arbeitnehmer, die bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen, für die anschließende Quarantäne keinen Urlaub nehmen und keinen Verdienstausfall befürchten müssen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick:

„Die jüngsten Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium befremden sehr. Denn ein Arbeitnehmer, der bewusst in ein Risikogebiet reist, hat nach dem Infektionsschutzgesetz keinerlei Anspruch auf Erstattung der durch die Quarantäne entstehenden Verdienstausfälle. Das ist im Gesetz klar geregelt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollte nach den irreführenden Behauptungen seines Sprechers jetzt rasch für Klarheit sorgen. Denn diese könnten dazu führen, dass sich Menschen dazu verleiten lassen, bewusst in ein Risikogebiet zu reisen, da sie glauben, keine Entgelteinbußen hinnehmen zu müssen.“

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required