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16.05.2017 // Lobby + Netzwerk

Anzapfen verboten

PH-Werte: Die Kolumne von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Es war im Herbst 2015, als Post aus Köln kam: Auch viele Textiler und Bekleider erhielten den Brief des neuen Kaufhof-Eigentümers HBC, in dem man die Lieferanten um einen pauschalen Rabatt von 1 Prozent auf den Einkaufspreis bat. Einfach so. Als Begrüßungsgeschenk, verkehrt herum quasi. Weil weniger ja gern mal mehr ist – zumindest für den Einkaufenden. HBC machte zwar nach massiven Protesten einen schnellen Rückzieher, das grundsätzliche Ansinnen mächtiger Marktteilnehmer bleibt jedoch bestehen. Die Kaufhof-Episode im Hinterkopf (und noch mehr den „Hochzeitsrabatt“, den Edeka 2009 nach der Übernahme von Plus verlangte), beschlossen Bundestag und Bundesrat vor wenigen Wochen eine Novelle des Kartellrechts: Danach soll das sogenannte „Anzapfen“ von Lieferanten noch schwieriger werden. Jetzt stellt bereits die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund einen Missbrauch von Marktmacht dar. Es heißt, damit werde der Anwendungsbereich des Anzapfverbotes erweitert.

Eine gute Nachricht, möchte man meinen. Denn das Gesetz schützt die Kleineren. Die Mittelständler unter den Herstellern befinden sich in Zeiten zunehmender Handelskonzentration zwangsläufig in Abhängigkeiten. Und dass die Konzentration zunimmt, steht außer Zweifel: Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro nur noch 8 Prozent erreicht, machen Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro schon 56 Prozent aus.

Das Problem ist nur: Wer schwärzt den mächtigen Händler an, wenn er von ihm abhängig ist? Experten diskutieren diese Gretchenfrage unter dem Stichwort „Ross-und-Reiter-Prinzip“. Manche fordern ein Verbandsklagerecht, damit nicht einzelne Unternehmer aus der Deckung kommen müssen. Am wünschenswertesten wäre jedoch die Einsicht der Großen, dass ihnen das Ausquetschen der Kleinen am Ende selbst schadet. Die Auto-Branche hat dies in den 1990er Jahren als Lopez-Effekt bezeichnet, nachdem der VW-Chefeinkäufer seine Lieferanten in kompromisslosen Verhandlungen zu jährlich sinkenden Einkaufspreisen gezwungen hat und es in der Folge zu starken Qualitätseinbußen bei den gelieferten Komponenten kam. In Sonntagsreden wird das Wörtchen Qualität gern zitiert, bezogen auf Ware und Service. Es sollte auch bei den Einkaufskonditionen eine wesentliche Rolle spielen. Zum Nutzen aller.

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