
Arbeitsmarkt: Beschäftigung russischer Fachkräfte
Die Bundesregierung hat eine kurze Zusammenfassung zum aktuellen Rechtsrahmen für die Beschäftigung russischer Fachkräfte erstellt.
Das Bundeskabinett hat im April 2022 eine ressortübergreifende Taskforce „Russische Fachkräfte“ eingerichtet. Ziel dieser Taskforce ist, die Einwanderung und mögliche Anwerbung von russischen Fachkräften nach Deutschland zu unterstützen.
Die Bundesregierung hat nun eine Kurzinformation für Arbeitgeber erarbeitet, in der die wichtigsten Informationen zur Gewinnung und Beschäftigung von russischen Fachkräften in Deutschland zusammengestellt werden. Sie können die Information hier abrufen. Die Kurzinformation greift u. a. folgende Fragen auf:
- Wie finde ich eine russische Fachkraft?
- Benötigt die Fachkraft ein Visum?
- Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen für die Erteilung eines Visums an eine Fachkraft?
- Wie kann das Visumverfahren beschleunigt werden?
- Kann die Fachkraft ihre Familie mitnehmen?