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23.02.2022 // Recht + Betriebspraxis

SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel bleibt unverändert

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht beschlossen.

Die für letzte Woche geplante Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht beschlossen. Die Arbeitgebervertreter hatten im ASTA angeregt, die Abstimmung auszusetzen oder die Abstimmungsfrist zu verlängern sowie die Änderungen an sich abgelehnt.

Zur Begründung wurde angegeben

"Angesichts der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 16. Februar 2022 und angesichts der skizzierten Öffnungsmöglichkeiten mit dem Ziel, weitreichende Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückzunehmen, wurden die vorgesehenen Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konterkariert. Die geplante Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wäre zum jetzigen Zeitpunkt daher höchst ungünstig und würde weitreichende Verwirrung bzw. Unverständnis in den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen generieren. Sofern weiterhin das Erfordernis einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel auch über den 19. März 2022 hinaus gesehen wird, wäre eine erneute Ausarbeitung angepasster Regeln, die dann den MPK-Beschlüssen entsprechen, ein viel sinnvollerer Schritt. Daher können die Arbeitgebervertreter die aktuellen Änderungen in der geplanten Form nicht mittragen."

Wie es nun mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel weitergeht, ist noch nicht genauer bekannt. Über den Fortgang halten wir Sie informiert!

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