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13.08.2020 // Recht + Betriebspraxis

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Zur Konkretisierung der Anforderungen des Infektionsschutzes für den Zeitraum einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - siehe in der Anlage unter Downloads - zur Veröffentlichung freigegeben.

Es handelt sich hierbei um die Version, welche vom Arbeitsstättenausschuss (ASTA) mit weiteren Verbesserungen am 14. Juli 2020 als Beschlussvorlage versendet wurde. Die Arbeitsschutzregel ist hier auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar.

Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in der nächsten Woche erfolgen. Die Arbeitsschutzregel tritt durch Veröffentlichung im GMBl in Kraft.

Im weiteren Fortgang wird sich der Gesamtverband textil+mode gemeinsam mit der BDA gegenüber dem BMAS dafür einsetzen, dass die Arbeitsschutzregel direkt nach der Veröffentlichung im GMBI hinsichtlich von Kritikpunkten zeitnah überarbeitet wird.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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