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07.04.2020 // Kommunikation + Event

Auslandsmesseprogramm 2021 und Erleichterungen für Aussteller

Der Arbeitskreis Auslandsmessebeteiligung hat das Auslandsmesseprogramm für das Jahr 2021 verabschiedet und hierbei auch durch das Coronavirus verschobene Messen berücksichtigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat außerdem einige Flexibilisierungen beschlossen, um bei einer Wiederaufnahme der weltweiten Messeaktivitäten schnelle Unterstützung leisten zu können.

Am 1. April 2020 fand die Frühjahrssitzung des Arbeitskreis Auslandsmessebeteiligung (AKAM) als Telefonkonferenz statt. Es wurde das Auslandsmesseprogramm 2021 verabschiedet. Weiterführende Informationen und Anmeldeunterlagen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie hier.

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) informierte in der Telefonkonferenz zum AMP 2021 außerdem zum Stand der verschobenen bzw. abgesagten Messen bisher. Für den Messeplatz Deutschland bedeutet dies: 113 vom AUMA gelistete Messen werden nicht wie geplant stattfinden; 38 Messen haben einen konkreten neuen Termin in 2020/21; 66 Messen werden definitiv nicht 2020 stattfinden.

Für weltweite Messen sind insgesamt 1 067 Messen betroffen, von denen 74 im AMP des Bundes gelistet sind; davon werden 59 Messen verschoben; 15 Bundesbeteiligungen mussten bisher abgesagt werden.

Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Terminveränderungen von Messen durch den Coronavirus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einige Flexibilisierungen beschlossen, um bei einer Wiederaufnahme der weltweiten Messeaktivitäten schnelle Unterstützung leisten zu können. Das BMWi und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben die Durchführungsgesellschaften Ende März darüber informiert.

Unter anderem werden für einen befristeten Zeitraum:

  • die Beteiligungspreise signifikant gesenkt
  • die Mindestteilnehmerzahl auf sechs Aussteller herabgesetzt
  • Satellitenstände ab drei Ausstellern zugelassen (gilt nicht für IZ-Teilnehmer)

Für bereits laufende Messebeteiligungen gelten laut der BMWi-Information für Aussteller folgende Erleichterungen:

  • Aussteller, die sich bereits angemeldet haben, jedoch aufgrund der Corona-Virus-Pandemie von einer Teilnahme an der (ggf. neuterminierten) Messe absehen wollen, werden kostenfrei aus dem vertraglichen Verhältnis entlassen. Dies gilt rückwirkend für alle aufgrund des Coronavirus verschobenen Messen.
  • Bei einer Messeverschiebung innerhalb des Jahres 2020 soll der Anmeldeschluss verlängert werden. Die festgesetzten Beteiligungspreise gelten fort.
  • Bei Verschiebung der Messe in das nächste Jahr wird die Messe automatisch in das AMP 2021 aufgenommen und kann bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft verbleiben. Beteiligungspreise werden neu festgesetzt.
  • Sollte eine bereits beauftragte Auskunftsperson zu dem neuen Messetermin nicht reisen können, so wird vom AUMA bzw. BMWi eine neue Auskunftsperson beauftragt. Notfalls findet die Beteiligung ohne Auskunftsperson statt.

Abschließend informierte das BMWi, dass für Ende Mai eine verbindliche Aussage erwartet wird, ob die Expo 2020/2021 in Dubai stattfinden oder verschoben wird.

Ansprechpartner*innen

Ulrike Markert

Auslandsmessen

Gesamtverband textil+mode

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