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10.08.2020 // Lobby + Netzwerk

Landesausschreibung zur Maskenbeschaffung gestartet

Das Land Baden-Württemberg hat die Ausschreibung zur Beschaffung von zertifizierten Atemschutzmasken (MNS und FFP 2) gestartet. Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ist kurzfristig auf den 25.08.2020 angesetzt.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat uns heute über die Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg zur Beschaffung von zertifizierten Atemschutzmasken (MNS und FFP 2) informiert. Dem „Informationsblatt zum Verfahren“ können Sie einen ersten kurzen Überblick über den Verfahrensablauf und die wesentlichen Anforderungen der Ausschreibung entnehmen.

Dieses Informationsblatt ersetzt nicht das Studium der Vergabeunterlagen, die Sie gesammelt in der Anlage zum Download finden. Die Vergabeunterlagen sind auch über bund.de und den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg abrufbar.

Wichtig: Der Terminplan ist recht kurzfristig angesetzt!! Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ist der 25.08.2020.

Die Terminierung ist so knapp, da die Vergabe Mitte September erfolgen soll und die Lieferung dann im Oktober startet.

Der vorläufige Terminplan sieht den folgenden Ablauf vor:

  • Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags: 25.08.2020
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe: 27.08.2020
  • Frist für Optimierungsvorschläge: 31.08.2020
  • Erörterungs-/ Verhandlungsgespräche: 03./04.09.2020
  • Angebotsfrist: 11.09.2020
  • Angebotsbindefrist: 15.11.2020

Hier noch ein paar Informationen zum Teilnahmewettbewerb:

  • Mit der Bekanntmachung fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen auf, sich für den Auftrag zu bewerben. Im Rahmen dieses sog. Teilnahmewettbewerbs prüft der Auftraggeber nur die Eignung der Bewerber, d. h. deren Zuverlässigkeit, sowie wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit.
  • Grundlage der Prüfung sind allein die Unterlagen, die die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einreichen müssen. Welche Unterlagen dies sind, ergibt sich ausschließlich aus der Bekanntmachung, insbesondere aus den Ziff. II.2.9 und III.1 der Bekanntmachung. Über die in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen hinaus, sind zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Unterlagen einzureichen!
  • Nach Eingang der Teilnahmeanträge prüft der Auftraggeber die Teilnahmeanträge und wählt pro Los vier geeignete Bewerber aus, die er zur Abgabe eines ersten Angebots auffordert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Möller, Netzwerkmanagerin der AFBW, telefonisch unter der 0711 / 21050 12 oder per E-Mail an ulrike.moeller@afbw.eu!

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