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24.09.2020 // Lobby + Netzwerk

Steuerliche Forschungsförderung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – die steuerliche Begünstigung ihrer Forschungsausgaben ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen Die "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" für F&E-Vorhaben nimmt nun ihre Arbeit auf und ist ab sofort online erreichbar.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten F&E-Vorhabens aus.

Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um das Thema steuerliche Forschungsförderung und können zudem einen Antrag auf Bescheinigung der Forschungszulage nach § 6 FZulG stellen. Auch Praxisbeispiele stehen Ihnen zur Verfügung.

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