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26.01.2022 // Recht + Betriebspraxis

Beschluss des Bund-Länder-Gipfels vom 24. Januar

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs haben weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen.

Am 24. Januar haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz insbesondere folgende Vereinbarungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen:

  • Es besteht Einigkeit, dass die bisher geltenden Regelungen grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, sollen weitergehende Maßnahmen zur Inhaltskontrolle vereinbart werden.
  • Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  • Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder rufen alle Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen (sog. Boosterimpfung). Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr impfen lassen.
  • Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Robert Koch-Instituts (RKI), die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen.
  • Die Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder unterstreichen die Dringlichkeit der Digitalisierung im Gesundheitssystem und bitten die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (z. B. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.
  • Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen.

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