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17.02.2022 // Recht + Betriebspraxis

Beschluss von Bund und Länder über stufenweise Öffnungen

Am 16. Februar 2022 haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefs der Länder insbesondere folgende Vereinbarungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen:

  • Es wird ein Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen. Folgende Schritte werden vereinbart, wobei bei jedem Schritt in beide Richtungen geprüft werden soll, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind:
    • In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Es müssen jedoch medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
    • In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Krankenhaussituation ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellen Tests ermöglicht. Auch Übernachtungsangebote können von diesen Gruppen wahrgenommen werden.
    • In einem dritten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
  • Über den 19. März 2022 hinaus soll es weiterhin niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen geben (z. B. Maskenpflicht in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen). Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission, ihre wichtige Arbeit so rechtzeitig abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig vor dem Herbst 2022 einfließen können.
  • Die Gesundheitsminister werden darum gebeten, daran zu arbeiten, dass die für die Erfassung der Krankheitslast relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagesaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden können. Dafür ist eine systematische Datenerfassung erforderlich, wie vom Expertenrat in seiner vierten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 gefordert.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder bekräftigen die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
  • Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entfällt im Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut. Die Kriterien werden wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt. Die Länder bitten den Bund, eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats für materielle Regelungen wiederherzustellen. Die Länder halten eine Verlängerung des Genesenenstatus auf sechs bzw. neun Monate für doppelt Geimpfte für notwendig.
  • Die Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern.
  • Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert.

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