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03.08.2017 // Lobby + Netzwerk

Experimentierräume

Das Bundesarbeitsministerium hat jüngst unter dem Dach der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) eine Informations- und Transferplattform lanciert.

Hierbei handelt es sich nicht um die im Weißbuch „Arbeiten 4.0“ angekündigten Experimentierräume, deren Ziel es sein sollte, im Rahmen konditionierter Öffnungsklauseln im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten neue Arbeitszeitmodelle auszuprobieren.

Diese gesetzlichen Öffnungsklauseln sollten befristet eingeführt und im Hinblick bspw. auf Beschäftigtenzufriedenheit, Arbeitsschutz- und Gesundheitsaspekte evaluiert werden. Hierzu wäre eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) notwendig. Bundesarbeitsministerin Nahles hatte im Juni erklärt, dass diese gesetzlichen Experimentierräume zur Abweichung vom ArbZG in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingerichtet werden. Hintergrund dürfte gewesen sein, dass der DGB jegliche Abweichungen vom ArbZG strikt ablehnt. Die BDA hatte demgegenüber darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Experimentierräumen die notwendige Anpassung des ArbZG an die Digitalisierung der Arbeitswelt nicht verzögern dürfe.

Bei der nun freigeschalteten Informations- und Transferplattform sind lediglich Hintergrundinformationen zum dazugehörigen Konzept „Betriebliche Lern- und Experimentierräume für Arbeitsinnovationen“ und erste Beispiele guter Praxis aus diesem Bereich zu finden.

Das Bundesarbeitsministerium plant zudem, Unternehmen und Verwaltungen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen finanziell zu unterstützen. INQA wird entsprechend voraussichtlich ab August 2017 ihr bestehendes Förderprogramm „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ um die Unterstützung von Experimentierräumen erweitern. Derzeit sind die Förderrichtlinien noch in der Abstimmung. Wir werden Sie zeitnah über die Veröffentlichung informieren.

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