Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Geschädigten
Das BMF hat ein Schreiben mit steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht.
Das BMF hat am 17. März 2022 ein aktuelles Schreiben mit steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht (siehe Downloads).
Die in dem BMF-Schreiben enthaltenen Erleichterungen im Wege der Verwaltungsanweisung sollen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen und gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Das Schreiben adressiert insbesondere folgende Themen:
- (Geld-)Spenden
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
- vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
- steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Lohnsteuer (u. a. Arbeitslohnspende)
- Umsatzsteuer (u. a. Umsatzsteuerbefreiung für Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal; unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal an Hilfsorganisationen)
- Schenkungsteuer