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11.04.2022 // Recht + Betriebspraxis

Bundesregierung beschließt Schutzschild

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind.

Infolge des russischen Angriffskriegs ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben daher heute ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen sind. Der Befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte, bietet - vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen – die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen, um die betroffenen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen.

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:

  • Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm wird ein Volumen von ca. bis zu 7 Mrd. Euro umfassen.
  • Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder- Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:

  • Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
  • Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Mrd. vorgesehen.
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.

Relevanz für deutsche Textil- und Modeindustrie

Für die deutsche Textil- und Modeindustrie besonders relevant sind die geplanten Kostenzu­schüsse für gestiegene Erdgas- und Strompreise.

Dies sind die Eckpunkte der geplanten Energiekostenzuschüsse:

  • Entlastungen sollen für den Zeitraum von Februar bis September 2022 gewährt werden;
  • Ausgangspunkt für die Entlastung ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskos­ten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten; die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises soll anteilig bezuschusst werden;
  • 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. der sog. KUEBLL-Liste angehören und zudem Energiebe­schaffungskosten von mindestens 3 Prozent des Produktionswertes aufweisen;
  • Aus unserer Branche stehen vor allem folgende Sektoren auf der KUEBLL-Liste:
    • 13.10 Spinnerei
    • 13.20 Weberei
    • 13.30 Veredelung
    • 13.95 Herstellung von Vliesstoffen
  • Höhere Zuschüsse von bis zu 50 % der Preisdifferenz können Unternehmen beantragen, die zusätzlich zu den o. a. Kriterien Betriebsverluste aufgrund der zusätzlichen Energiekos­ten erleiden;
  • Zuschüsse von bis zu 70 % der Preisdifferenz können Unternehmen beantragen, die Be­triebsverluste aufgrund der zusätzlichen Energiekosten erleiden und zusätzlich einem in dem Befristeten Krisenrahmen genannten, besonders betroffenen Sektor angehören. Aus unserer Branche gehören dazu folgende Sektoren:
    • 13.10 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
    • 13.95 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
    • 14.11 Herstellung von Lederbekleidung
    • 20.60 Herstellung von Chemiefasern
  • Da hier insbesondere der stark betroffene Bereich der Veredelung fehlt, versuchen wir ge­meinsam mit Euratex auf die EU-Kommission einzuwirken, um die Liste der besonders betroffenen Sektoren zu erweitern; eine Vorlage für die Erweiterung könnte die o. g. KUEBLL-Liste sein.

Weitere Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen können Sie dem Papier der Bun­desregierung (siehe Downloads) entnehmen.

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