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17.11.2020 // Recht + Betriebspraxis

Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen

Aufgrund vermehrter Anfragen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine erklärende Pressemitteilung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen veröffentlicht.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten derzeit vermehrt Anfragen, ob der Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) der Gesundheit schaden könnte. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu eine erklärende Pressemitteilung veröffentlicht, welche Sie hiervollständig einsehen können.

Zentrale Aussagen sind:

  • Es liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine sogenannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte.
  • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sehen in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
  • Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, sind sie verpflichtet, dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Empfehlungen der DGUV als Orientierung für Arbeitgeber hinsichtlich der Tragedauer und Erholungszeiten (gemeint sind damit Tragepausen von der MNB, nicht Ruhepausen/ Erholungspausen i. S. d. ArbZG) können Sie hier finden. Die Empfehlungen liefern Arbeitgebern lediglich Orientierungswerte. Sie machen keine verbindlichen Vorgaben.

Weiterführende Informationen zum Schutz vor Sars-CoV-2-Infektionen am Arbeitsplatz geben die branchenspezifischen Hinweise der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Diese können Sie hier finden.

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