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22.10.2020 // Recht + Betriebspraxis

E-Rechnungspflicht gegenüber Bundesbehörden

Unternehmen, die an Bundesbehörden liefern, müssen ab dem 27. November 2020 ihre

Rechnungen als E-Rechnungen stellen.

Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung bei öffentlichen Aufträgen des Bundes zur Pflicht für alle Unternehmen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung hat die Bundesregierung 2017 die Voraussetzung dafür geschaffen, die entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

In der konkreten Anwendung sollen E-Rechnungen als strukturierter, maschinenlesbarer XML-Datensatz übermittelt werden. Die Übersendung eines ausgefüllten pdf-Formulars via E-Mail ist nicht mehr ausreichend. Künftig sollen die etablierten Datenaustauschformate XRechnung oder ZUGFeRD genutzt werden, wenn diese den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Diese hybriden Formate ermöglichen eine medienbruchfreie Verarbeitung. Verwaltungen erhoffen sich so einen deutlichen Effizienzgewinn durch die automatisierte Weiterverarbeitung.

Die offizielle Webseite zur E-Rechnung in der Bundesverwaltung ist hier erreichbar. Die Webseite stellt umfangreiche Informationen für Rechnungssteller zur Verfügung.

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