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15.07.2022 // Innovation + Nachhaltigkeit

Energiekostendämpfungsprogramm

Ab sofort sind Anträge auf Zuschusszahlungen wegen hoher Energiekosten beim BAFA möglich. Wir geben Ihnen ein kurze Übersicht zum Antragsverfahren und seinen Voraussetzungen.

Am 14. Juli 2022 hat die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist seit dem 15. Juli 2022 möglich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen solcher Branchen, die im Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) verzeichnet sind (siehe Anlage A des Merkblatts, das sie hier herunterladen können). Zusätzlich muss es sich um einen energieintensiven Betrieb mit Energiebeschaffungskosten von mindestens 3 Prozent bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr handeln.

Ein Zuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 kommt dann in Frage, wenn sich die Energiebezugspreise in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

  1. 30 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  2. 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 Prozent des Betriebsverlusts übersteigen.
  3. 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen sowie der Vorgehensweise finden Sie hier in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mit der Frist 31. August 2022 über ein Online-Antragsverfahren beim BAFA. Ein ausführliches Merkblatt für dieses Zuschussprogramm, herausgegeben vom BAFA können Sie hier herunterladen.Auf Seite 29 sind sämtliche Antragsvoraussetzungen in einer übersichtlichen Checkliste aufgelistet. 

Es ist zu empfehlen, die Antragsberechtigung kurzfristig zu prüfen, um den engen Zeitplan einer möglichen Antragstellung überhaupt noch einhalten zu können. Die Richtlinie, weiterführende Hinweise und den Link zur Antragsplattform finden Sie hier.

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