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29.08.2022 // Innovation + Nachhaltigkeit

Energiekostendämpfungsprogramm – Antragsfrist verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 30. September 2022 Zeit, einen Antrag zu stellen.

Das BMWK hat nach zahlreichen Hinweisen und Forderungen aus der Industrie am vergangenen Freitag die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKPD) bis zum 30. September 2022 verlängert. Zudem wurden zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen der Informationsmaterialien des BAFA vorgenommen.

Mit dem EKDP können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro. Bisher konnten jedoch nur sehr wenige Unternehmen einen erfolgreichen Antrag stellen.

Weitere Informationen zu den vorgenommenen Änderungen finden Sie hier sowie hier.

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