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18.03.2022 // Fachkräfte + Märkte

Entwurf Steuerentlastungsgesetz 2022

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich reagieren. Hierfür sollen folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1 000 auf 1 200 Euro angehoben.
  • Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent rückwirkend ab 1. Januar 2022
    Die zum 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 38 Cent soll vorgezogen werden und bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Die Anhebung ist bis einschließlich 2026 befristet.
  • Höherer Grundfreibetrag
    Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 von derzeit 9 984 Euro um 363 Euro auf 10 347 Euro steigen.

Ob der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren angesichts der aktuellen Situation um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt wird, bleibt abzuwarten.

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