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29.10.2020 // Recht + Betriebspraxis

Erleichterungen für Zahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert

Das Bundeskabinett hat die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert. Die BDA hat die entsprechenden FAQ aktualisiert.

Die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit werden die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes in der bereits angekündigten Form verlängert:

  • Verlängerung Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben
  • Verlängerung Öffnung des Kurzarbeitergelds für die Zeitarbeit zum 31. Dezember 2021 für Verleihbetriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
  • Verlängerung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde.

In diesem Zusammenhang hat die BDA ihr FAQ-Papier zum Kurzarbeitergeld aktualisiert, welches Sie in der Anlage unter Downloads finden. Um die Neuerungen kenntlich zu machen, wurden alle Änderungen gelb markiert. Informationen zu Coroan finden sich bei der BDA hier.

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