Zur Etablierung von Standards zur Verantwortung und Transparenz von Unternehmen habe die EU bereits verschiedene Initiativen ergriffen, etwa den Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive), die Richtlinie zur EU-Lieferkettenregulierung (Corporate Sustainability Due Diligence) oder ein neuer, geplanter Legislativvorschlag zum Bann von Produkten, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Wie von Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 angekündigt, strebt die EU-Kommission eine neue Gesetzesinitiative an, die das Inverkehrbringen von durch Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt verbieten soll. Die Initiative soll für inländische und importierte Produkte gelten. Das neue Instrument soll auf internationalen Standards aufbauen und bestehende EU-Initiativen – insbesondere die Sorgfalts- und Transparenzpflichten – ergänzen.
Zusätzlich will die EU-Kommission, wie bereits in der Strategie für nachhaltige Finanzen vom 6. Juli 2021 angekündigt, die Offenlegungsstandards in Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte im Finanzsektor überprüfen. Darüber hinaus will die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, in dem eine mögliche Ausweitung der Taxonomie-Verordnung (soziale Taxonomie) auch auf soziale Aspekte geprüft wird.
Nach dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sollen ebenfalls Maßnahmen im Zusammenhang mit ökologischen und sozialen Aspekten entlang der Lieferkette von Produkten und Dienstleistungen gefördert werden.
Ebenfalls will die EU-Kommission im Rahmen der EU-Verbraucherpolitik menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten fördern. Dazu bestehen bereits sektorspezifische Maßnahmen, z. B. im Bereich Textilien (Strategy for Sustainable Textiles; Better Work; Vision Zero Fund). Auch trägt hierzu die erfolgte Ratifizierung aller 27 Mitgliedstaaten fundamentaler ILO-Übereinkommen über Zwangsarbeit und Kinderarbeit bei.