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07.03.2022 // Innovation + Nachhaltigkeit

EU-Kommission: Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit

Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit veröffentlicht.

In der Mitteilung stellt die Europäische Union (EU) in Aussicht, ihre Maßnahmen zur Förderung von menschenwürdiger Arbeit weltweit zu verstärken. Dabei will sie sich an den vier Elementen des Konzepts der menschenwürdigen Arbeit (Beschäftigung, sozialer Schutz, sozialer Dialog und Rechte bei der Arbeit) orientieren, welches von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurde.

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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Zur Etablierung von Standards zur Verantwortung und Transparenz von Unternehmen habe die EU bereits verschiedene Initiativen ergriffen, etwa den Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive), die Richtlinie zur EU-Lieferkettenregulierung (Corporate Sustainability Due Diligence) oder ein neuer, geplanter Legislativvorschlag zum Bann von Produkten, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Wie von Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 angekündigt, strebt die EU-Kommission eine neue Gesetzesinitiative an, die das Inverkehrbringen von durch Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt verbieten soll. Die Initiative soll für inländische und importierte Produkte gelten. Das neue Instrument soll auf internationalen Standards aufbauen und bestehende EU-Initiativen – insbesondere die Sorgfalts- und Transparenzpflichten – ergänzen.

Zusätzlich will die EU-Kommission, wie bereits in der Strategie für nachhaltige Finanzen vom 6. Juli 2021 angekündigt, die Offenlegungsstandards in Bezug auf Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte im Finanzsektor überprüfen. Darüber hinaus will die EU-Kommission einen Bericht vorlegen, in dem eine mögliche Ausweitung der Taxonomie-Verordnung (soziale Taxonomie) auch auf soziale Aspekte geprüft wird.

Nach dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sollen ebenfalls Maßnahmen im Zusammenhang mit ökologischen und sozialen Aspekten entlang der Lieferkette von Produkten und Dienstleistungen gefördert werden.

Ebenfalls will die EU-Kommission im Rahmen der EU-Verbraucherpolitik menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten fördern. Dazu bestehen bereits sektorspezifische Maßnahmen, z. B. im Bereich Textilien (Strategy for Sustainable Textiles; Better Work; Vision Zero Fund). Auch trägt hierzu die erfolgte Ratifizierung aller 27 Mitgliedstaaten fundamentaler ILO-Übereinkommen über Zwangsarbeit und Kinderarbeit bei.

In ihrer Handelspolitik – namentlich den Freihandelsverträgen – erwarte die EU von ihren Handelspartnern die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen. So werde die Umsetzung der verschiedenen Instrumente der Vereinten Nationen für menschenwürdige Arbeit und die Ratifizierung von Arbeitsnormen der ILO durch die Handelspartner gefördert. Die EU-Kommission werde die laufende Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung dazu nutzen, die Umsetzung von Arbeitsnormen in Freihandelsabkommen zu bewerten.

Die EU setze sich ebenfalls für die Reform der Welthandelsorganisation (WTO) ein, die darauf abzielt, die soziale Dimension der Globalisierung zu integrieren. Im G20- und G7-Format arbeite die EU mit anderen globalen Wirtschaftsmächten zusammen, um menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Die EU möchte die Sozialpartner insbesondere auf der sektoralen Ebene unterstützen, mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten und globale Partnerschaften fördern.

Weitere Schritte

Die EU-Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den in dieser Mitteilung dargelegten Ansatz zu billigen und gemeinsam an der Umsetzung der Maßnahmen zu arbeiten.

Bewertung

Unter den angekündigten Maßnahmen sticht insbesondere die Ankündigung der neuen Gesetzesinitiative hervor, die das Inverkehrbringen von durch Zwangsarbeit hergestellten Produkten verbieten möchte. Völlig unklar ist derzeit, wie das Legislativinstrument gestaltet werden soll und in welchem Verhältnis diese Initiative zu bereits bestehenden Maßnahmen wie der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) oder der EU-Lieferkettenregulierung „Corporate Sustainability Due Diligence“ (CSDD) steht.

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