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31.03.2020 // Recht + Betriebspraxis

EU macht Weg für kurzfristige Exportkreditversicherungen

Staatliche Beihilfen: Kommission ändert Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung und verabschiedet befristeten Beihilferahmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus-Ausbruchs.

Durch die Corona-Krise wird die privatwirtschaftliche Versicherungskapazität für Ausfuhren aller Länder sehr bald nicht mehr ausreichen. Gleichzeitig dürfte jedoch die Nachfrage nach Versicherungen aufgrund der Krise erheblich steigen.

Die Europäische Kommission hat am 27. März beschlossen, bis zum 31. Dezember 2020 alle Länder aus dem Verzeichnis der Staaten mit „marktfähigen Risiken“ über die kurzfristige Exportkreditversicherung herauszunehmen. Dadurch sollen kurzfristige staatliche Exportkreditversicherungen in der aktuellen Corona-Krise in größerem Umfang verfügbar werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ferner hat die Europäische Kommission einen Befristeten Rahmen bitte hier klicken angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu unterstützen. Informationen finden Sie hier.

Euler Hermes wird hierfür keine neuen Instrumente oder Produkte schaffen, sondern die bisherigen Produkte (z. B. APG) nutzen. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden Sie hier auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.

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