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28.02.2020 // Fachkräfte + Märkte

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit soll die gezielte Zuwanderung und die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten erleichtert werden.

Neben weiteren Neuerungen soll es künftig Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung möglich sein, gezielt zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzuwandern.

Des Weiteren wird der Fachkräftebegriff erweitert. Er umfasst nun alle beruflich Qualifizierten. Diese können nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Deutschkenntnisse müssen hierfür nachgewiesen und der Lebensunterhalt gesichert sein. Ebenso entfällt die Begrenzung auf Mangelberufe sowie die Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und vorliegendem Arbeitsvertrag.

In den meisten Fällen jedoch muss die mitgebrachte Berufsqualifikation anerkannt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das in elf Sprachen zugängliche Portal Anerkennung in Deutschland. Es informiert auf breiter Basis zum Thema und enthält unter anderem die bundesweite Datenbank Anerkennungs-Finder für Fachkräfte und Berater. Zusätzlich berät die kürzlich eröffnete Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung Antragsteller beim Anerkennungsverfahren.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Johanna Elsässer beim BIBB (0228 107-2030 oder per E-Mail).

Weitere Infos zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden sich auch unter unter FAQ Einwanderungsgesetz

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de
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