Lohnsteuer: Bundesfinanzministerium aktualisiert seine FAQ
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Informationsblatt mit den FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus angepasst.
Nach dem Inkrafttreten des ersten sogenannten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30. Juni 2020 aktualisierte das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus. Die FAQ wurden erstmals im April veröffentlicht und laufend überarbeitet. Die aktuellste Version des FAQ finden Sie in der Anlage unter Downloads.
Auf folgende Aktualisierungen möchten wir besonders hinweisen:
- Anpassung des Punktes VI. 2. um die Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Damit wird der im ersten Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführte § 3 Nr. 28a EStG berücksichtigt (vgl. Seite 8 der Anlage).
- Ergänzung, ob nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei sind, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann (vgl. Punkt VI. 10. auf Seite 11 der Anlage).
- Anpassungen im gesamten Punkt VII. auf den im ersten Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführten § 3 Nummer 11a EStG (vgl. Seite 12 ff. der Anlage).
- Ergänzende Klarstellung, wie sich das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 und die neue gesetzliche Regelung des § 3 Nummer 11a EStG zueinander verhalten (Punkt VII. 20. Auf Seite 17 der Anlage).
- Es werden Hinweise auf die Konsultationsvereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegeben (vgl. VIII. 1. auf Seite 18 der Anlage und BDA-Rundschreiben XI/034/20).