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21.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Gesamtverband fordert Verbesserung der Umsetzungsrichtlinie Krisenbeihilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs“ zur Umsetzung der Krisenbeihilfen wegen der massiv erhöhten Strom- und Gaspreise vorgelegt. t+m hat gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende zu dem Entwurf Stellung genommen und Verbesserungen eingefordert.

Das BMWK hat einen Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs“ zur Umsetzung der Krisenbeihilfen vorgelegt (siehe Downloads).

Der Entwurf der Richtlinie liest sich leider über weite Strecken wie ein Misstrauensvotum gegenüber den Unternehmen und erhöht gegenüber dem Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 8. April 2022 die Zugangshürden zu den Zuschüssen noch einmal deutlich, nachdem bereits im Eckpunktepapier gegenüber dem Krisenbeihilferahmen der EU-Kommission vom 23. März 2022 zusätzliche Hürden eingebaut worden waren.

Der Gesamtverband hat daher gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende mit Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär Kellner und dem Papier mit Kritikpunkten an dem Entwurf der Beihilferichtlinie im Einzelnen dargelegt und Verbesserungen gefordert.

Wir werden Sie in der Angelegenheit weiter auf dem Laufenden halten.

Ansprechpartner*innen

Michael Engelhardt

Energie und Rohstoffpolitik

Gesamtverband textil+mode

T +49 30 726220-36F +49 30 726220-136mengelhardt@textil-mode.de

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