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03.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Hilfe durch Freihandel: EU setzt Zölle für Einfuhren aus der Ukraine für ein Jahr aus 

textil+mode hatte bereits über entsprechende Pläne der EU-Kommission berichtet. Die Maßnahme ist jetzt offiziell beschlossen und tritt morgen in Kraft. Auch dem bereits angekündigten sechsten Sanktionspaket gegen Russland steht nun nichts mehr im Weg, nachdem Ungarn seinen neuerlichen Widerstand aufgegeben hat.

Die bereits angekündigten Zollaussetzungen der EU für Einfuhren aus der Ukraine sind nunmehr verabschiedet und treten morgen (Samstag, 4. Juni 2022) für die Dauer eines Jahres in Kraft.

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • die vollständige Aufhebung der Einfuhrzölle („Präferenzzölle“) auf die Einfuhren bestimmter gewerblicher Waren aus der Ukraine,
  • die Aussetzung der Anwendung der Einfuhrpreisregelung auf Obst und Gemüse,
  • die Aussetzung der Zollkontingente und die vollständige Aufhebung der Einfuhrzölle,
  • auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine, die während der Anwendung dieser Verordnung getätigt wurden, werden zu keinem Zeitpunkt Antidumpingzölle erhoben, auch nicht nach dem Auslaufen dieser Verordnung, die vorübergehende Aussetzung der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Durch diese Maßnahmen wird die Union der Ukraine und den betroffenen Wirtschaftsakteuren vorübergehend angemessene wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung gewähren.

Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt L 152 vom heutigen Tage finden Sie hier auf den Seiten 103ff.

Das sechste Sanktionspaket gegen Russland hat jetzt nach der endgültigen Zustimmung Ungarns alle Hürden genommen und kann in Kraft treten.

Es enthält folgende Bestimmungen:

  • Öl-Importbeschränkungen
  • Beschränkungen von Öl-Transportdiensten
  • Ausschluss dreier weiterer russischer Banken – darunter auch Sberbank – aus SWIFT
  • Untersagung bestimmter geschäftsrelevanter Dienstleistungen
  • Suspendierung dreier weiterer russischer Staatssender
  • weitere Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Produkte, u. a. Chemikalien

Alle Informationen zum sechsten Sanktionspaket mit weiteren Details direkt von der EU‑Kommission finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen

Ralph Kamphöner

Außenwirtschaft, Büro Brüssel

Gesamtverband textil+mode

T +32 229 089 75rkamphoener@textil-mode.de

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