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31.03.2022 // Recht + Betriebspraxis

Immissionsschutz: Anlageumstellungen & Auswirkungen

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) spricht Handlungsempfehlungen für den Fall aus, dass andere Brennstoffe verwendet müssen oder Additive nicht mehr eingesetzt werden können.

Durch eine Reduzierung der Gaslieferung könnte es – so informierte der BDI über Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis – zum Wegfall von Abgasreinigungsadditiven kommen oder es könnten Brennstoffumstellungen notwendig werden. Wenn andere Brennstoffe verwendet oder Additive nicht mehr eingesetzt werden, könnten geltende Grenzwerte ausgereizt oder sogar überschritten werden.

Im BMWK und BMUV ist die Problematik bereits bekannt. Gestern wurde das Thema auch im LAI diskutiert. Die Länder sind nach Aussage des BMUV auf diese Situation vorbereitet.

Als erste Lösung wird Folgendes vorgeschlagen:

  • Jeder Betreiber, der von dieser Thematik betroffen scheint, sollte frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Genehmigungsbehörde suchen.
  • Für den Fall, dass Additive nicht mehr verfügbar sind, könne schon jetzt über § 11 Nr. 1 der 31. BImSchV eine Ausnahme beantragt werden. Voraussetzung für eine Ausnahme ist, dass einzelne Anforderungen der Verordnung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erfüllt werden können, keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind und die Ausnahmen den Anforderungen aus der Richtlinie 2010/75/EU nicht entgegenstehen.
  • Sollte die Notfallstufe des Notfallplans Gas erreicht werden, könnten die Behörden auch Ausnahmen bei der Brennstoffumstellung zulassen. Die Länder seien zur Duldung bereit. Es sei aber explizit eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörden.

Nach Einschätzung des BMUV ist die Erarbeitung einer abstrakt-generellen Ausnahmeregelung über den LAI zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie informiert.

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