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17.03.2021 // Innovation + Nachhaltigkeit

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen. Bewerben Sie sich jetzt!

Wer kann sich bewerben?

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Wie können Sie sich bewerben?

Bewerbungen werden ausschließlich hier entgegengenommen. Die Ausschreibungsunterlagen können Sie hier finden.

Beratend stehen Ihnen zur Seite:

  • Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder
  • Ihre zuständige Handwerkskammer oder
  • der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V., Gerhard-Koch-Straße 2-4, 73760 Ostfildern.

Wann ist der Bewerbungsschluss?

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – endet am 31. Mai 2021.

Die Preisverleihung findet am 16. November 2021 statt.

Wie geht es weiter?

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Die Mitglieder bewerten die Bewerbungen nach folgenden drei Kriterien:

  • technischer Fortschritt
  • besondere unternehmerische Leistung
  • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Das Preiskomitee bestimmt die Aufteilung des Preises und berät das Land bei der Ausgestaltung der Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Innovationsberatungsstellen in Baden-Württemberg

Bei den folgenden Wirtschaftsorganisationen sind Innovationsberatungsstellen eingerichtet, welche interessierte Unternehmen bei Fragen zum Bewerbungsverfahren beraten:

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