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07.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

KfW-Schnellkredit 2020

Ein neues Eckpunktepapier zum KfW-Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ sollte vielen klein- und mittelständischen Betrieben Hoffnung machen.

Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen.

Somit ergänzt der neue KfW-Schnellkredit das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die schon bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte. Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 allerdings keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten. Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.

Das Papier finden Sie im Anhang unter Downloads.

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