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05.02.2021 // Lobby + Netzwerk

Konsultation der EU-Kommission zu Vertikal-GVO und -Leitlinien

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur anstehenden Überarbeitung der Vertikal-GVO und -Leitlinien gestartet, an der sich interessierte Unternehmen und Verbände bis zum 26. März 2021 beteiligen können. Die Vertikal-GVO und -Leitlinien sind für die Vertriebspolitik insbesondere von Mode- und Heimtextilien-Marken relevant.

Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2020 eine öffentliche Konsultation zur anstehenden Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) sowie der Leitlinien für vertikale Beschränkungen (Vertikal-Leitlinien) gestartet, an der sich interessierte Unternehmen und Verbände bis zum 26. März 2021 hier beteiligen können.

Den über 50 Seiten umfassenden Konsultationsbogen der Kommission finden Sie hier. Zur besseren und schnelleren Orientierung hat der Gesamtverband textil+mode außerdem eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen/Themen des Konsultationsbogens zur Verfügung gestellt (siehe hier).

Die Kommission hatte bereits im Jahr 2019 eine Konsultation zur „Evaluierung der Vertikal-GVO“ durchgeführt, an der sich textil+mode über den BDI beteiligt hatte. Die in dem Zusammenhang entstandenen Anmerkungen des BDI finden Sie hier.

Der über 50 Seiten umfassende Fragebogen der Kommission enthält zahlreiche vertiefte Fragen und mögliche Optionen zur Anpassung der Vertikal-GVO/-Leitlinien. Hierzu zählen auch Aspekte, die für die Vertriebsstruktur der Hersteller bzw. Marken von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Heimtextilien sehr relevant sind. Darunter fallen beispielsweise Regelungen zur Überwachung der „Preisbindung der zweiten Hand“, zum dualen/zweigleisigen Vertrieb, zu Beschränkungen des Direktvertriebs bzw. aktiven Verkaufs (z. B. durch selektive Vertriebssysteme), zu indirekten Beschränkungen des Online-Vertriebs wie durch „dual pricing“, also unterschiedliche Bepreisung für Offline- und Online-Handel, sowie zu Paritäts- bzw. Best-Price-Klauseln.

Rückmeldung bis 26. Februar 2021 erbeten

Dem Gesamtverband ist bewusst, dass Unternehmen in der aktuellen Situation mit zahlreichen anderweitigen Problemen zu kämpfen haben. Gleichwohl handelt es sich hierbei um kein unwichtiges Vorhaben für Markenhersteller im Bereich Mode und Heimtextilien, da die Änderungen Auswirkungen auf deren künftige Vertriebspolitik haben können. Zur Vorbereitung einer eigenen Stellungnahme und/oder zur Positionierung innerhalb des BDI ist der Gesamtverband daher auf Ihre Anmerkungen zu den in der Konsultation aufgeworfenen Fragen angewiesen. Wir möchten Sie daher bitten, dem Gesamtverband textil+mode Stellungnahmen, Beispiele und sonstige Anmerkungen zu der Konsultation bis zum 26. Februar 2021 zukommen zu lassen.

Hintergrund

Die Vertikal-GVO stellt bestimmte Vereinbarungen und Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Produktions- oder Vertriebsstufen aktiv sind (z. B. Hersteller und Händler), vom allgemeinen Wettbewerbsverbot des Artikel 101 AEUV frei. Die Leitlinien für vertikale Beschränkungen dienen insbesondere als Anwendungshilfe zur Vertikal-GVO, indem sie allgemeine Prinzipien für die Bewertung von vertikalen Beschränkungen festlegen und als Leitfaden für die Beurteilung häufiger Fallgruppen von vertikalen Beschränkungen herangezogen werden (exklusiver oder selektiver Vertrieb, Franchise, Handelsvertreter usw.). Die aktuell gültige GVO als auch die entsprechenden Leitlinien laufen zum 31. Mai 2022 aus.

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