Profil
14.10.2019 // Recht + Betriebspraxis

LVI: Forschungszulagengesetz muss mittelstandsgerechter werden!

Der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI) fordert eine Anpassung des Forschungszulagengesetzes, um dem Mittelstand gerechter zu werden. Auch Auftragsforschung sollte demnach gefördert werden.

„Das Gesetzesvorhaben der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung begrüße ich sehr. Aber es muss auch die Unternehmen begünstigen, die keine eigene Forschungsabteilung unterhalten können!“ forderte der Landesverband der baden-württembergischen Industrie, dem auch Südwesttextil angehört. „Zahlreiche Akteure haben zu lange um die längst fällige FuE-Förderung gekämpft, um jetzt nur eine „halbgare“ Lösung umzusetzen - es wäre fatal, könnte die Auftragsforschung nicht vom Auftraggeber steuerlich geltend gemacht werden“, erklärte das geschäftsführende LVI-Vorstandsmittglied Wolfgang Wolf jetzt in Stuttgart.

Das sogenannte Forschungszulagengesetz soll zur Förderung von Innovationen beitragen. Ein Viertel der Personalaufwendungen in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten können dabei steuerlich geltend gemacht werden. „Das Gesetz würde in seiner jetzigen Form aber nur die Unternehmen und Organisationen begünstigen, die ohnehin schon als Innovatoren auftreten – der Mittelstand geht dann wieder einmal leer aus“, analysiert der Wirtschaftsexperte weiter.

Das Gesetz sieht bisher keine Entlastung von Unternehmen vor, die einen Forschungsauftrag extern vergeben. Da aber gerade Mittelständler in der Regel keine eigene Forschungsabteilungen unterhalten, sondern Innovationen durch die Zusammenarbeit mit Universitäten oder Instituten erarbeiten, hat auch der Bundesrat eine Entlastung bei der Auftragsforschung für den Auftraggeber gefordert.

„Es wäre ein Treppenwitz, wenn die Regierungsparteien gerade in der jetzigen konjunkturellen Situation mögliche Forschungsaktivitäten erschweren würden und die Innovatorenquote ohnehin rückläufig ist,“ so Wolf.

Vielmehr gelte es durch Produkt- und Prozessinnovationen unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um so für einen effizienteren Ressourceneinsatz zu sorgen und die Produktivität zu erhöhen: „Wenn wir es schaffen, Unternehmen in allen Größenklassen in die steuerliche FuE-Förderung einzubeziehen, die Kosten der Auftragsforschung beim Auftraggeber zu fördern, das ganze Antragsverfahren zu vereinfachen und weiterhin die bestehenden Förderprogramme auflegen, dann bin ich zuversichtlich, dass die Bundesregierung ihre selbstgesteckten Ziele, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2025 für Forschung und Entwicklung auszugeben, tatsächlich verwirklichen kann“, betonte Wolfgang Wolf abschließend.

Nähere Informationen zur LVI-Position erhalten Sie hier.

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required