Profil
©iStockphoto.com/AndreyPopov
21.08.2023 // Recht + Betriebspraxis

Neues SV-Meldeportal

Die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern sv.net wird durch das neue SV-Meldeportal abgelöst.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, der zuständigen Annahmestelle der Krankenkasse vollautomatisch per Datenübertragung bestimmte Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu melden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Anforderungen des maschinellen Meldeverfahrens gerecht zu werden. Wenn ein Unternehmen ein systemgeprüftes maschinelles Entgeltabrechnungsprogramm verwendet, werden die Vorgaben erfüllt.

Alternativ steht den Arbeitgebern für die elektronische Datenübermittlung eine maschinelle Ausfüllhilfe zur Verfügung. Die Sozialversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Das bisherige Meldeportal zur Sozialversicherung sv.net wird nun durch das neue SV-Meldeportal abgelöst.

Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal für den flächendeckenden Produktionsbetrieb freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können sich Arbeitgeber für die Nutzung des SV-Meldeportals registrieren. Da eine Registrierung die Nutzung eines ELSTER-Unternehmenszertifikates bedingt, wird den Arbeitgebern empfohlen, entweder ein neues Unternehmenszertifikat frühzeitig bei ELSTER zu beantragen oder die Nutzung eines bereits vorhandenen Zertifikates organisatorisch zu regeln.

In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Zwar wird sv.net auch noch bis 29. Februar 2024 nutzbar sein, aber es wird Einschränkungen geben, die sich insbesondere auf Rückmeldungen beziehen, die dann zwar mittels sv.net gesendet, aber nur über das SV-Meldeportal abgerufen werden können.

Mit der Informationsschrift der ITSG GmbH - Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie weitere Hinweise zum SV-Meldeportal zur Verfügung (s. auch Linkliste).

Linkliste

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required