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Berufsgenossenschaft: Sind Sie richtig eingestuft?

Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, 2008 vom Bundeskabinett beschlossen, ist mit den letzten Fusionen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf Bundesebene nun vollständig umgesetzt. Doch daraus ergeben sich auch neue Herausforderungen für Unternehmen. Beispielsweise in der Frage, ob der Beitrag noch dem Risiko des Betriebs entspricht.

Die Berufsgenossenschaften sind seit Ihrer Gründung 1885 durch Bismarck Dienstleister der Unternehmen mit einem gesetzlichen Auftrag. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Haftung der Unternehmer für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle und schützen daher die versicherten Unternehmen vor hohen Schadensersatzleistungen. Gleichzeitig genießen die Berufsgenossenschaften hohe Anerkennung auf den Gebieten Prävention und Rehabilitation. Die Bereiche „Mitgliedschaft“ und „Beitrag“ sehen viele Unternehmer jedoch als „Buch mit sieben Siegeln“. Und das Problem der individuellen Beitragsgerechtigkeit hat sich durch die Reform eher noch verschärft.

Merkmal des berufsgenossenschaftlichen Systems in Deutschland ist die Gliederung nach Branchen und Risiken. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die Risikoabstufung innerhalb einer Branche erfolgt durch den Gefahrtarif einer jeden Berufsgenossenschaft. In diesem werden die unterschiedlichen Risiken innerhalb einer Branche durch die Bildung von Gefahrengemeinschaften, denen spezifische Gefährdungsrisiken zugeordnet sind, voneinander abgegrenzt. Diese werden in verschiedenen Gefahrtarifstellen zusammengefasst, wobei die Abstufung nach dem Grad der Unfallgefahr über die Höhe der Gefahrklasse erfolgt. Dass die BG-Beiträge in einem gerechten Verhältnis zum Risiko stehen sollen, ist Ausdruck des Versicherungsprinzips, das das System der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblich prägt.

Nachteile der BG-Fusionen

Im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften reduziert. Außerdem wurden einzelne Gefahrtarifstellen zusammengelegt. Die Folge ist, dass eine Differenzierung, wie sie vor der Umsetzung der Reform möglich war, nun nicht mehr stattfinden kann. Die Möglichkeit, individuelle Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen, ist also deutlich gesunken.

Hinzu kommt, dass die Fusion von Berufsgenossenschaften zum Teil zu Änderungen in der Verwaltungspraxis einzelner Berufsgenossenschaften geführt hat. Diese zu erkennen oder gar nachzuvollziehen ist für Unternehmen kaum möglich, weil sich die gewandelte Verwaltungspraxis nicht in den gesetzlichen Regelungen widerspiegelt.

Ändern sich die Betriebsverhältnisse in einem Unternehmen, kann dies dazu führen, dass die Voraussetzungen für die bisherige Veranlagung nicht mehr gegeben sind – mit der Folge, dass das Unternehmen zu hohe oder zu niedrige Beiträge zahlt. Die Betriebsprüfungen fallen als Korrektiv weg, weil im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung die Prüfungshoheit von den Berufsgenossenschaften auf die Deutsche Rentenversicherung übergegangen ist und diese nicht befugt ist, die Veranlagung eines Unternehmens zu überprüfen.

Deshalb ist eine fachlich kompetente Beratung durch einen neutralen Dritten erforderlich, die nicht nur eine Begutachtung der betrieblichen Verhältnisse und eine Bewertung der aktuellen Veranlagung zum Ziel hat, sondern auch eine Chancen-Risiko-Abwägung vornimmt.

Eine gute Beratung zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass sie aktuelle Entwicklungen ins Blickfeld nimmt. Dazu zählen gefahrtarifrechtliche Veränderungen, wie z. B. der Wegfall einer Gefahrtarifstelle, Veränderungen in der Verwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften, z. B. im Hinblick auf vorhandene Ermessensspielräume oder auch Veränderungen in der Wirtschaft, wie etwa die zunehmende Produktionsverlagerung ins Ausland.

Der Versicherungsmakler Südvers hat angeboten, Südwesttextil-Mitgliedern risikofrei den Zugang zu einem seriösen Berater zu ermöglichen, der als ehemaliger BG-Mitarbeiter alle Entwicklungen kennt und in der Lage ist, auf eine Veranlagung hinzuwirken, die diese Entwicklungen berücksichtigt, so dass die Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit der Veranlagung gewährleistet ist.

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