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23.01.2019 // Recht + Betriebspraxis

No-Deal-Brexit: Das müssen Personalabteilungen wissen

Südwesttextil berät Sie auch bei einem drohenden „No-Deal-Brexit“ zu Fragestellungen von Personalabteilungen.

Kein Tag ohne Nachrichten aus London, kein Tag ohne Sorge vor einem Brexit ohne Abkommen: Am 29.03.2019 um 0 Uhr mitteleuropäischer Zeit wird das Vereinigte Königreich völkerrechtlich zum Drittstaat. Sollte es sich in den nächsten Wochen herausstellen, dass Großbritannien tatsächlich die EU „auf die harte Tour“ verlässt („No-Deal-Brexit“), ergeben sich quasi über Nacht massive Konsequenzen auch für die Wirtschaft.

Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen von Personalabteilungen zusammengestellt. Angesichts der sich täglich ändernden Nachrichtenlage können wir zwar keine „Checkliste“ versenden, dies würde möglicherweise zu Fehlentscheidungen führen, aber Sie können sich mit Ihren Fragen gern an uns wenden, sofern Sie deutsche bzw. EU-Mitarbeiter in Großbritannien oder britische Staatsangehörige hier in Deutschland beschäftigen, Fragen zu Dienstreisen ab April, zu personenbezogenen Daten etc. haben. Wir werden versuchen, Sie immer auf Basis der aktuellen Lage auf den Stichtag vorzubereiten.

Ansprechpartner*innen

Nathan Binkowski

Geschäftsführer Tarifpolitik + Tarifrecht

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

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T +49 711 21050-21M +49 1520 9267588binkowski@suedwesttextil.de
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