Profil
©Istockphoto.com/peshkov
23.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – die Preisanpassungsklausel für Gasversorger wurde bisher nicht aktiviert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Hintergrund sind die allgemein bekannten Lieferkürzungen beim Erdgas aus Russland, insbesondere über Nordstream 1. Detailinformationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK sowie in dieser FAQ.

Die Bundesnetzagentur wird trotz der Ausrufung der Gas-Alarmstufe noch nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren, mit der Gasversorger höhere Preise direkt an ihre Kunden weiterreichen könnten.

Die Regulierungsbehörde wird daher noch nicht die dafür nach dem Energiesicherungsgesetz erforderliche „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen“ feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.

Die Alarmstufe bringt auch noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Erst mit der Notfallstufe als letzten Schritt der Eskalationsleiter würde die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage zuteilen, wer noch Gas bekommt.

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required