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03.01.2019 // Innovation + Nachhaltigkeit

OEKO-TEX® Neuregelungen 2019

Zu Beginn des Jahres hat die OEKO-TEX® Gemeinschaft die bestehenden Richtlinien ihres Produktportfolios wie üblich angepasst. Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2019 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft.

Auch im Jahr 2019 ist es das Ziel der OEKO-TEX® Gemeinschaft, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette von Textilien und Leder zu stärken; Anfang des Jahres wurden daher erneut die bestehenden Richtlinien des OEKO-TEX® Produktportfolios angepasst.

Nachfolgend finden Sie wichtige Änderungen als ersten Überblick:

OEKO-TEX® deckt die neue „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ bereits ab

Im STANDARD 100 by OEKO-TEX® und LEATHER STANDARD by OEKO-TEX® wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von OEKO-TEX® stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert.

Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „ < “.

Die Strategie von OEKO-TEX® besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv als Vorreiter tätig zu sein. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen deckt der STANDARD 100 und LEATHER STANDARD bereits jetzt die Anforderungen der neuen „REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung“ (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend. OEKO-TEX® ist also weit voraus und deckt darüber hinaus viele weitere Parameter im Sinne des Verbraucherschutzes ab.

Weitere Neuerungen in den Grenzwertkatalogen

Neu in die Grenzwertkataloge aufgenommen wurden auch diverse Substances of Very High Concern: dies sind die Siloxane D4, D5 und D6 sowie Azodicarboxamid (ADCA). Des Weiteren wird jetzt für die Metalle Barium und Selen eine Anforderung hinsichtlich des extrahierbaren Anteiles gestellt.

Im Anhang 6 des STANDARD 100 by OEKO-TEX® wurden Grenzwerte bei verschiedenen Parametern verschärft. Dies betrifft die Parameter Phthalate (Weichmacher), Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate sowie per- und polyfluorierte Verbindungen. Die noch strengeren Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien führen insgesamt auch zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitern und Verbrauchern.

Glyphosat steht unter Beobachtung

In 2019 stehen zwei neue Produktgruppen unter Beobachtung: Glyphosat und seine Salze sowie die krebserregenden N-Nitrosamine und N-Nitrosierbare Substanzen.

Besonders Glyphosatprodukte, die aktuell mengenmäßig bedeutendsten Inhaltsstoffe von Herbiziden, erfuhren 2017 und 2018 besondere mediale Aufmerksamkeit und wurden weltweit sehr kontrovers diskutiert. Ende 2017 wurde die Glyphosat-Zulassung und weitere Verwendung von der EU nur befristet auf fünf Jahre verlängert – unter Protest von verschiedenen Verbraucher- und Naturschützern. Mit der Maßnahme „unter Beobachtung“ nimmt die OEKO-TEX® Gemeinschaft die Substanzgruppe bei relevanten textilen Materialien nun genauer unter die Lupe und analysiert die Situation im Detail.

Erweitertes Produktportfolio für nachhaltige Produktionsbedingungen

Das STeP-Assessment wird 2019 auch auf Lederproduktionsstätten ausgeweitet. Im Zuge dieser Integration ändert sich auch der Name: Aus “Sustainable Textile Production” wird “Sustainable Textile and Leather Production” – der Produktname STeP bleibt bestehen.

Mit freundlicher Genehmigung von OEKO-TEX® können wir Ihnen zur Information die zusammengefassten Änderungen 2019 zur Verfügung stellen. Diese finden Sie in der Anlage zum Download.

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