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02.02.2017 // Innovation + Nachhaltigkeit

PFOA-Restriktionsverfahren der ECHA

EU-Kommission beabsichtigt Ausnahmen für die Verwendung der C8-Fluorchemie

Der mittlerweile über zwei Jahre in der EU andauernde PFOA-Restriktionsprozess nähert sich dem Ende zu. Aufgrund der sehr hohen Systemrelevanz für die Textilindustrie wurde dieses Verfahren von Südwesttextil und dem Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTB) seit Beginn des Verfahrens federführend gemeinsam mit Verbandsmitgliedern, den Mitgliedern der eigens gegründeten PFOA-Taskforce, dem Gesamtverband textil+mode, den nationalen textilen Verbänden in Österreich und Belgien und nicht zuletzt von der Euratex äußerst intensiv begleitet.

Durch den unermüdlichen Einsatz aller Beteiligten konnte der durch einen kompletten Ausstieg vor allem im Bereich der fluorierten Polymere drohende Maximalschaden für die Textilindustrie und viele weitere Industrien, wie z. B. der Automobilindustrie, abgewendet werden.

Die Fluorchemie ist generell für die Hochtechnologie bzw. Industrie äußerst systemrelevant und die PFOA Emissionen sind in Europa bereits weitestgehend, auch ohne EU-Restriktion, reduziert worden. Der Südwesttext-Artikel „Es droht der industrielle Totalausfall“, als auch die Artikel im Magazin RW-Textilservice „Verzicht auf PFC gar nicht so einfach“ bzw. „Das Eigentor steht bevor“ brachten die Sachlage und Wirkungen der Thematik der EU-Kommission konkret näher.

Fakten wie fatale Konsequenzen, z. B. für den textilen Infektions- und Arbeitsschutz, der völlige Verzicht auf moderne Umwelttechnologien, unumstößliche Gesetze der Grenzflächenchemie bzw. Grenzflächenphysik und viele weitere stichhaltige Argumente wurden oftmals reinem Wunschdenken einiger beteiligter „Stakeholder“ entgegengesetzt. Auch das Beispiel eines neuartigen Alternativstoffprojektes für fluorierte Polymere, das von den textilen Verbänden Südwesttextil und VTB koordiniert und befördert wird, überzeugte in einem Einzeltermin des europäischen Textilverbandes Euratex in Brüssel die EU-Kommission und brachte vor allem im Bereich der technischen Textilien bzw. im Arbeits- und Infektionsschutz sprichwörtlich auf den letzten Metern der Zielgerade noch die Wende.

Die EU-Kommission bewertete und anerkannte die Fakten und genehmigte Ausnahmen sogar für die textile Verwendung der C8-Chemie im gesonderten Bereich der Schutz- bzw. technischen Textilien.

Klar ist nun auch, wer jetzt weiter den Weg des Fluorchemie-Ausstiegs ohne das Verständnis der hochkomplexen Gesamtthematik und ohne weltmarktfähige, funktionierende Alternativstoffe beschreitet führt nicht nur sein System, sein Unternehmen in den Abgrund, sondern setzt weiter die falschen Signale. Dieser Erkenntnis folgend signalisieren nun auch die ersten Zulieferer aus der chemischen Industrie neben der C6-Chemie auch ihre weitere Lieferbereitschaft in der C8-Chemie, nebst zugehöriger REACH-Registrierung des C8-Monomers bis zum Jahr 2018.

Sollte der jetzige Stand des Restriktionsentwurfs für den REACH Annex XVII final werden, dann gilt im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Restriktion, die u. a. mit einem PFOA Grenzwert von 2 ppb ein faktisches Verbot der gesamten, eingesetzten Fluorchemie bedeutet hätte, ab Datum der Gültigkeit der Verordnung (vorausichtlich im ersten Halbjahr 2017) in der EU Folgendes:

*Der generelle Grenzwert für PFOA und den sog. Related Substances wird auf 25/1000 ppb festgelegt

*Die Produktion und Verwendung der C6-Telomer-Chemie ist über generelle Ausnahmen bis auf Weiteres erlaubt.

*Es ist allgemein eine Übergangsfrist für C8-ausgerüstete Textilien von 36 Monaten vorgesehen.

*Es werden zusätzlich weitere C8-Ausnahmen für den Arbeitsschutz-, Medizinbereich- bzw. für Membrantextilien für Produktionsprozesse, Umweltschutz etc. für zunächst 6 weitere Jahre gewährt.

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Nicht alle Fragezeichen bezüglich der noch immer fehlenden Prüfmethoden, Marktüberwachung, globalen Gesamtemissionsbetrachtungen etc., die von den Textilern explizit adressiert wurden, sind letztendlich verschwunden, dennoch ist das mit der Hilfe aller erreichte Ergebnis ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Herzlichen Dank den involvierten Experten aus den Mitgliedsunternehmen, der Forschung und allen weiteren Beteiligten für ihre Mitwirkung, Unterstützung, Rat und aktive Hilfe.

Der Restriktionsentwurf der EU-Kommission ist im Kern ein eindringlicher Appell an die Forschung nicht nur im Bereich der fluorfreien Chemie, die bestimmte Leistungsanforderungen schon allein aus rein physikalischen Gründen nicht erfüllen kann, sondern auch verstärkt im Bereich der Fluorchemie bzw. mit Hilfe von disruptiven Technologien mit höchster Intensität nach besseren Lösungen zu forschen. Darin liegt die Chance im Restriktionsentwurf für alle.

Die Restriktionsabsichten der ECHA im Bereich der Fluorchemie werden wohl weitergehen. Absehbar wird es u. a. zu einem ähnlichen Verfahren u. a. in der C6-Chemie (PFHS bzw. PFHA) kommen, die Südwesttextil und der VTB, der Gesamtverband textil+mode sowie die Euratex wieder intensiv begleiten werden.

Der aktuelle PFOA-Restriktionsentwurf der EU-Kommission steht zum Download bereit.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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