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29.11.2018 // Innovation + Nachhaltigkeit

Das Ringen der Industrie um Luft – nach der neuen TA-Luft

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Mitten in der Sommerpause ereilte Südwesttextil über mehrere Quellen die Information, das Bundesumweltministerium und nachgeordnete Behörden würden planen, die für Textiler wichtige „Technische Anleitung Luft“ zwischen Tür und Angel zu ändern – und dies ohne Anhörung der betroffenen Industrien und ihrer Verbände.

Südwesttextil telefonierte umgehend mit politischen Entscheidungsträgern aus Baden-Württemberg in Berlin, und die Partner im bayerischen Schwesterverband VTB, beim Gesamtverband textil+mode sowie im Landesverband der baden-württembergischen Industrie wandten sich mit Beschwerdebriefen an Landes- und Bundestagsabgeordnete, um auf das eigenmächtige Vorgehen insbesondere des BUMB und UBA (Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bzw. Umweltbundesamt) bezüglich eines neuen Referentenentwurfs zur TA-Luft aufmerksam zu machen.

Was war passiert?

Nachdem Ende 2016 von den Umweltbehörden ein finaler Gesetzesentwurf im Dialog mit den verschiedenen Industriesektoren erörtert wurde, konnte diese Gesetzesvorlage zeitlich nicht mehr vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Im Sommer 2018 verdichteten sich nun die Informationen, dass von den zuständigen Behörden ein veränderter (!) Entwurf, aber ohne Diskussion, direkt nach den Sommerferien dem Parlament vorgelegt werden sollte. Dies brachte die Interessenvertreter auf die Barrikaden.

Da der neue Referentenentwurf für alle Industriebereiche untragbare Inhalte in sich trug, bat der BDI im August in Sachen TA-Luft seine Mitgliedsverbände und die in seinen relevanten Gremien vertretenen Unternehmen um politische Begleitung. Der neue Entwurf, der in den großen Ferien vom Umweltministerium bzw. UBA durchgeschleust und schon im September durch das Parlament beschlossen werden sollte, beinhaltete auch für die Textilindustrie zahlreiche Verschärfungen.

In den Schreiben der Verbände an die Politik wurde der übereilte Verfahrensablauf moniert sowie auf die Tatsachen hingewiesen, dass der Referentenentwurf deutlich nachgebessert werden müsse und kein europäischer Umsetzungsbedarf für die zahlreichen Änderungen der TA-Luft bestünde. Dabei wurde deutlich gemacht, dass sonst gerade in Baden-Württemberg und Bayern als klassisch mittelstandsgeprägten Industrieländern die Unternehmen in besonderer Weise großen Belastungen ausgesetzt würden. Dieses gemeinsame Vorgehen der Verbände brachte die deutschen Umweltbehörden und den Verfahrensablauf um die neue TA-Luft wieder zurück auf den Weg eines geordneten und fachlichen Dialogs. Das BUMB sicherte nach den Sommerferien die weitere Einbeziehung der Verbände in das Gesetzgebungsverfahren zu.

Was wurde verhindert?

Für Textiler hätten sich die Änderungen vor allem auf Genehmigungsverfahren von Neuanlagen so ausgewirkt, dass diese Anlagen faktisch kaum mehr hätten genehmigt werden können. Bereits mit der aktuell gültigen TA-Luft machen Mitgliedsbetriebe die Erfahrung, dass eine Genehmigung, z. B. für einen neuen Spannrahmen zur Trocknung/Ausrüstung von Textilien, oft Jahre dauert und sich jetzt schon am Rande der Unmöglichkeit bewegt.

Weiterhin hätte eine Änderung die faktische Abschaffung des Bestandschutzes von Altanlagen und damit ein potenzieller Erfüllungsaufwand von über 300 Mio. Euro für die deutsche Textilindustrie nach sich gezogen. Ein weiterer veränderter Punkt sah eine kategorische Deckelung der Gesamtkohlenstoffemissionen auf einen Grenzwert von 80 mg/m³ vor. Das hätte die Wettbewerbsfähigkeit für Veredler von bestimmten Funktionsausrüstungen für Schutztextilien in Deutschland gefährdet. Diese Deckelung hätte zur Folge gehabt, dass man bestimmte Kombinations-Ausrüstungen – statt in einem – in zwei Prozessschritten hätte durchführen müssen. Das ist ökonomisch in einem europäischen und globalen Wettbewerb nicht abbildbar und würde zudem zu höheren Gesamtemissionen führen. Ein entsprechendes t+m-Positionspapier mit weiteren detaillierten Forderungen und Erläuterungen wurde von den Umweltexperten erstellt.

Am 7. November kam es nun in Berlin zu einem Gespräch zwischen den Umweltexperten der Textilverbände, darunter auch der Leiter Umwelt + Produkte von Südwesttextil und VTB, Stefan Thumm, und Vertretern des BUMB/UBA. Die strittigen Punkte wurden allesamt angesprochen und einzeln diskutiert. Das BUMB bzw. UBA sagten aufgrund der fachlichen Argumentationslinien der Textiler eine umfängliche Korrektur der strittigen Punkte zu. Bei einem spezifischen Punkt bezüglich des Bestandschutzes für Altanlagen, die einer nicht emissionsrelevanten Änderung unterliegen, bedarf es von Seiten des BUMB noch einer juristischen Prüfung. Aber auch in diesem Punkt werden die Textiler nicht locker lassen. Zudem sagten die Umweltbehörden zu, endlich die seit langem von den Textilern übermittelte fachliche Korrektur in den finalen Entwurf aufzunehmen. Kein Textiler kennt nämlich den im strittigen Referentenentwurf beschriebenen Prozess des Ondulierens, der schon seit langem als Prozess der Thermoisolierung im Gesetzgebungstext stehen sollte.

Wir bleiben daher in Sachen „neue TA-Luft“ weiter für unsere textilen Mitglieder auf Tuchfühlung.

Zur TA-Luft:

Die strenge TA-Luft gilt nur in Deutschland und regelt branchenspezifisch im Detail die Abluftemissionen aus Verbrennungs- und Produktionsprozessen. Die TA-Luft ist aber auch gekoppelt an EU-Gesetzgebungen, wie REACH/CLP oder auch der EU-Industrie-Emissionsdirektive (IED), die branchenspezifische Regelungen und Grenzwerte vorsieht. Dieser Umstand macht die Thematik heute noch viel komplexer. Derzeit befindet sich die europäische Textilindustrie zudem in einem drei Jahre andauernden Reviewprozess der IED, dem sogenannten „Sevilla-Prozess“. Dieser Prozess wird durch den Südwesttextil- und VTB-Umweltexperten Stefan Thumm sowie Experten aus den Mitgliedsbetrieben und Kollegen aus anderen textilen Landesverbänden in einer nationalen Arbeitsgruppe und auf europäischer Ebene fachlich begleitet.

Das Thema Formaldehyd zeigte im Jahr 2014 auf, was eine einzige REACH-CLP-Einstufung auf europäischer Ebene nachfolgend durch die TA-Luft- Regulierung national bedeuten kann: dass nämlich dann automatisch geltende Grenzwerte zur Abschaltung fast der gesamten deutschen Industrie nebst Biogasanlagen, Brotbackstraßen usw. geführt hätten.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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