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11.11.2020 // Recht + Betriebspraxis

Neue gesetzliche Bestimmungen für Einreisen aus Risikogebieten

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL) informiert: Seit dieser Woche gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland.

Für Geschäftsreisende konnten Regelungen erreicht werden, die eine Quarantäne bei Einreise bzw. Rückreise nach Deutschland vermeidet. Dies gilt für Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, wenn sie bei Einreise oder 48 Stunden vor Einreise einen Test vornehmen und dieser ein negatives Ergebnis hat. Die Notwendigkeit der Geschäftsreise ist vom Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

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