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Sanktionen gegen Russland: weitere Maßnahmen

Die EU hat weitere Sanktionsmaßnahmen gegen Russland in Kraft gesetzt. Hier finden Sie eine praktische Übersicht des BMWK und die neuesten Sanktionsmaßnahmen.

im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine hat die EU eine Reihe neuer Informationen veröffentlicht. Inzwischen hat das BMWK eine angesichts der Komplexität der Materie sehr übersichtliche, praktische und aktuelle Übersicht zum Stand der Sanktionen veröffentlicht:

Zum Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System informiert die Bundesregierung hier.

Gesondert hinweisen möchten wir noch einmal auf einige der neuesten Veröffentlichungen auf EU-Ebene:

Wir berichteten bereits über die Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 und das damit geltende Verbot zur Einfuhr von Waren in die EU, welche ihren Ursprung in den besetzten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk in der Ukraine haben. In einer Bekanntmachung an Einführer in der EU wird jetzt noch einmal ausdrücklich empfohlen, den tatsächlichen Warenursprung sorgfältig zu prüfen, da Waren, die von dem in der genannten Verordnung vorgesehenen Einfuhrverbot betroffen sind, aus Nachbarländern der Ukraine – vor allem Russland und Belarus – in die EU eingeführt werden könnten. Angesichts dieses Risikos einer Umgehung des Verbots kann die Überführung dieser aus Russland und Belarus eingeführten Waren in den zollrechtlich freien Verkehr davon abhängig gemacht werden, dass den Zollbehörden schlüssige Beweise dafür vorgelegt werden, dass die betreffenden Waren nicht unter das Einfuhrverbot für Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk fallen.

Hingewiesen sei auch auf die folgenden Dokumente mit Relevanz für die Exportkontrolle:

  • Ratsbeschluss (GASP) 2022/327 (Hier finden Sie am Anfang noch einige Finanzsanktionen, ausfuhrkontrollrelevante Bestimmungen folgen im weiteren Verlauf des Entscheids)
  • Verordnung (EU) 2022/328 (Verbot der Verbringung von Gütern aus dem Anhang I an Personen russischer Staatsbürgerschaft oder mit dem Zielland Russische Föderation)

Hier noch die übrigen seit dem 25. Februar 2022 geltenden Restriktionen:

Ansprechpartner*innen

Ralph Kamphöner

Außenwirtschaft, Büro Brüssel

Gesamtverband textil+mode

T +32 229 089 75rkamphoener@textil-mode.de

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