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22.10.2019 // Innovation + Nachhaltigkeit

Schwer verdaulicher „Schwedenhappen“ – nicht nur für Textiler

Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI ist mittlerweile berüchtigt für ihre fundamentalen REACH-Chemikalienrestriktionsvorschläge. Während sich Europa aktuell noch über den KEMI-Mikroplastik-Restriktionsentwurf den Kopf zerbricht, haben die Schweden gemeinsam mit der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) die nächste Ebene eines textilen Fundamental-Restriktionsvorschlags erarbeitet: Seit Juni 2019 läuft die heiße Phase des REACH-Restriktionsverfahrens bezüglich hautsensibilisierender und ätzender Stoffe auf Textilien und Leder.

Geht es nach dem Willen der Schweden und Franzosen sollen über 1.074 allgemein als sensibilisierend oder ätzend eingestufte Stoffe – und in Zukunft noch viele weitere Stoffe – automatisch ohne Prüfung auf textile Relevanz reguliert und nachgehend auf dem Textil getestet werden. Das bedeutet generell: Die Sinnhaftigkeit dieser Restriktion tendiert dann gegen Null, hingegen die Prüfkosten für ein Textil gegen unendlich. Ein solcher erstmals eingeführter REACH-Automatismus kann weder von den Überwachungsbehörden noch von den Textilern mehr gehandhabt werden, denn im Monatstakt werden mittlerweile neue Stoffe in REACH/CLP als sensibilisierend eingestuft. Dieser Präzedenzfall einer massenhaften, automatischen Verknüpfung einer REACH-Restriktion mit dem CLP-System wird im Falle der Umsetzung nachgehend alle anderen Industriebereiche gleichfalls betreffen. Die Folgen wären unabsehbar, vor allem auch für den Einsatz von Recyclingrohstoffen!

Die analytischen Prüfmethoden zu hunderten der vorgeschlagenen Stoffe, die auf Textilien getestet werden müssten, sind heute oft überhaupt nicht vorhanden, bzw. die vorgeschlagenen Grenzwerte zu vielen Stoffen können derzeit überhaupt nicht gesichert gemessen werden, da diese um den Faktor 100 zu niedrig angesetzt wurden.

Diese ersten „Highlights“ beschreiben den neuen „Schwedenhappen“ aus der KEMI-Restriktions-Freestyle-Küche, verfeinert durch Ingredienzien der französischen Behörde ANSES, der den textilen Stoffrechts- und Umweltexperten serviert wird. Die Mitarbeit der Franzosen macht die Sache nicht einfacher, da ANSES u. a. auch schon federführend bei der REACH/CLP-Einstufung von Formaldehyd im Jahr 2014 zuständig war. Dieser Umstand hätte in Deutschland, ohne die gesetzliche Korrektur im Jahr 2016, durch einen Rechts-Automatismus in der TA-Luft zu einem gesamten Industrie-Stopp nebst Stilllegung aller Biogasanlagen, Kraftwärmekopplungskraftwerke sowie Brotbackstraßen geführt, um nur einige zu nennen.

Dieses Beispiel eines einzigen Stoffes zeigt, dass REACH/CLP-induzierte Automatismen hochgefährlich wirken können!

Was außerdem bei nahezu allen vorgeschlagenen Stoffen fehlt, ist die Beschreibung angeblicher Probleme, die diese Stoffe in unserer realen Welt verursachen sollen. „Kein Problem, wenn Probleme fehlen“, sagten sich wohl die Schweden gemeinsam mit den Franzosen. Ganz einfach – sie werden erfunden und die dazugehörigen Zahlen zum „Beleg“ gleich mit. Wissenschaftlich nachvollziehbare, belastbare Studien zu den auf Textilien und Leder vorgeschlagenen Stoffen sind generell fehlangezeigt.

Im seitenlangen Begleitmaterial bzw. Konvolut, das hauptsächlich von der französischen ANSES zusammengetragen wurde, liest sich das in etwa so, als würden 512 Millionen EU-Europäer den ganzen Tag „allergisiert“ und „sensibilisiert“ von Textilien geplagt und kratzend durch die Gegend laufen. Zusätzlich wurde von der europäischen Chemikalienbehörde ECHA ein Video mit Aussagen online gestellt, das ebenfalls ein Bild zeichnet, welches auf keinem belastbaren Zahlenmaterial gründet. Dieses finden Sie hier.

Wie schon beim Thema Mikroplastik ist die Frage zu stellen bzw. zu klären, ob die oberste europäische Chemikalienbehörde ECHA, deren Arbeit auf Wissenschaft und Fakten beruhen sollte, öffentlich ein solches Zerrbild von einer Situation zeichnen und damit eine ganze Branche in Misskredit bringen darf. Ist es die Aufgabe von EU-Chemikalienbehörden mittels erfundener Probleme u.a. ihre Chemikalien-Restriktions-Aufträge selbst zu schreiben oder ist da etwas nur noch in extremer Schieflage?

Wir laufen nun Gefahr, ohne triftigen Grund bald auf sehr viele Textilien auch im Medizin-, Hygiene- und Schutztextilbereich verzichten zu müssen bzw. auf deren Herstellung in Europa. So werden weiterhin viele der 1.074 vorgeschlagenen Stoffe, die durch REACH/CLP als sensibilisierend bzw. ätzend eingestuft sind, in der Textilherstellung überhaupt nicht verwendet, verbleiben nicht auf dem Textil bzw. liegen anschließend verändert vor oder sind völlig hautunzugänglich in den Fasern inkorporiert. Das hautsensibilisierende Risiko eines grundsätzlich sensibilisierenden Stoffes ist somit nicht mehr gegeben.

Einige Beispiele aus den vorgeschlagenen 1.074 Stoffen bzw. der separat von KEMI angefertigten Stoff-Masterliste mit derzeit 93 spezifisch betrachteten Stoffen können den Widersinn dieses Ansatzes anschaulich aufzeigen:

  • Natronlauge ist ätzend und wird relativ häufig in Textilveredlungsprozessen eingesetzt, aber dann auch wieder ausgespült. Gerne tränkt der Bäcker sein Brot in Natronlauge und das so produzierte Laugengebäck wird dann schön braun und knusprig, bevor wir es ohne Risiko verzehren.
  • Phosphorsäure ist auch ätzend und kann in bestimmten Textilveredlungsprozessen eingesetzt werden, die aber in Spülprozessen wieder entfernt wird. Gerne trinken wir auch Phosphorsäure, z.B. als Bestandteil unserer Cola.
  • Diisocyanate sind für sich sensibilisierend und werden aber so in der Textilveredlung bzw. in der Textil-Beschichtung nicht eingesetzt. Diese Verbindungen reagieren zudem schon mit Luftfeuchtigkeit zu nicht sensibilisierenden Verbindungen. Die Verwendung von Diisocyanaten in der Produktion, sprich der Arbeitsschutz, ist risikobasierend geregelt.
  • ChromVI-Verbindungen sind für sich hautsensibilisierend. Diese auch kanzerogenen Verbindungen werden in Deutschland auf Textilen nicht mehr verwendet und sind schon vielfältig REACH-reguliert. Auch in diesen Regulierungen wurde das eigentliche Risiko betrachtet. In chromgegerbtem Leder (weltweit 85 %) wie auch in bestimmten Farbstoffen auf Textilien und Leder ist das Chrom fest komplex eingebunden und liegt zudem nicht als sechswertiges Chrom vor.
  • Nickel- und Nickelverbindungen sind sensibilisierend. Bei Nickel geht es generell um Metallteile wie Brillengestelle, Metallnieten etc., die beim Tragen dauerhaft in Hautkontakt sein können. Dies ist im REACH ANNEX XVII reguliert und der Risikoansatz kommt in der Regulierung zum Tragen.
  • Formaldehyd auf Textilien ist als Reinstoff sensibilisierend, wird aber als dieser nicht auf Textilien eingesetzt, sondern in Form von formaldehydhaltigen Umsetzungsprodukten, die zudem weitgehend mit sich selbst bzw. mit der Faser reagieren. Spuren von freiem Rest-Formaldehyd ist aber bereits auch bei REACH Annex XVII mit einem Grenzwert risikobasierend auf Textilien reguliert worden.

Was im Kern von der Restriktion bleibt, sind u.a. einige bereits bekannte sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe, die bei unsauberer Textilveredelung bzw. Nachbehandlung und Nachwäsche früher in Spuren auf dem Textil verblieben sind und bei Hautkontakt hautsensibilisierend sein können. Seitdem weltweit die Veredlungsstandards höher gesetzt wurden, ist aber auch diese Thematik ad acta gelegt worden.

Zudem wurden diese als sensibilisierend bekannten Farbstoffe auch präventiv in den einschlägigen Textilstandards bzw. RSL’s (Restricted Substance Lists) schon vor langen Jahren aufgenommen. Eine gesetzliche Harmonisierung auf EU-Ebene macht diesbezüglich Sinn, wenn diese überschaubar bleibt und die Überwachungsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten diese neue Gesetzgebung dann auch so handhaben und kontrollieren können.

Bei Verwendung von Dispersionsfarbstoffen zur Färbung von Polyesterfasern werden die Farbstoffe fest in die Faser eingebunden und oberflächlich anhaftende Farbstoffreste mittels des Prozesses der sogenannten „reduktiven Nachreinigung“ entfernt. Dies bedeutet, dass das Sensibilisierungsrisiko auch eines potenziell sensibilisierenden Stoffes maßgeblich durch die richtige Anwendung bzw. die richtigen Maßnahmen im textilen Veredlungsprozess ausgeschaltet wird.

Die EU-Behörden fahren in der Chemikalienregulierung grundsätzlich gerne einen Gefahrenansatz und bewerten das eigentlich bestehende Risiko eher untergeordnet oder oft gar nicht. Wenn man nicht als Risikominimierung beachtet, dass Menschen das Schwimmen lernen können, könnte man mit dieser Denkweise sogar Wasser verbieten, da es ja unter anderem die Gefahr des Ertrinkens bewirkt.

Konkret geht es im Restriktionsvorschlag darum, dass – über entsprechend niedrige Grenzwerte flankiert - der Einsatz vieler weiterer Dispersionsfarbstoffe undifferenziert verboten werden soll. Das geht momentan unter anderen so weit, dass z.B. künftig in Europa auf Polyester die „Nicht-Farbe Schwarz“ gar nicht mehr gefärbt werden könnte bzw. ein schwarzes Polyestertextil nicht mehr verkehrsfähig wäre, obwohl das Risiko mit veredlerischen Maßnahmen auf „Null“ minimiert wird.

Es gibt noch viele weitere Themen, wie z. B. die von KEMI und ANSES in die Restriktion fälschlicherweise eingebrachten, als sensibilisierend eingestuften Biozidwirkstoffe, die nicht unter REACH, sondern in der BPR (Biocidal-Product-Regulation) geregelt werden müssen.

In all diesen Themen wirkt Südwesttextil mit seinem Umwelt- und Textilchemieexperten Stefan Thumm mit hohem Einsatz. Gemeinsam mit den Kollegen unter dem Dach des Gesamtverbands textil+mode, der Euratex sowie im Verbund mit anderen betroffenen Verbänden und Prüfinstituten wird mit Hochdruck an der Kommentierung des Restriktionsvorschlags gearbeitet, der in zwei Phasen von August bis Dezember 2019 bei der ECHA vorliegen muss.

Langwierige Aufräumarbeiten in „Pippi Langstrumpfs Klamottenkiste“, wie damals im REACH-68/2 Verfahren für CMR-Stoffe auf körpernahen Textilien (https://www.suedwesttextil.de/nachrichten/pippi-langstrumpf-klamottenkiste) stehen den verbandlichen Interessenvertretern in den nächsten Monaten wieder bevor, denn die KEMI hat gemeinsam mit der ANSES die nächste Stufe einer textilen Fundamental-Restriktion gestrickt, die nun in alle Richtungen gangbar gemacht werden muss.

Wir werden die Mitglieder über den Fortgang des Verfahrens weiter auf dem Laufenden halten.

Ein Fazit ist angesichts der vergangenen und jüngsten Restriktionsentwürfe der KEMI schon jetzt zu treffen:

Das Stoffrecht entfaltet bei unkorrekter Handhabung oder Ausrichtung fundamental falsche Entwicklungen und Ergebnisse – nicht nur innerhalb einer Branche, sondern auch in Bereichen unseres täglichen Lebens. Nicht alles lässt sich – bei dieser Vielzahl und Komplexität der REACH-Themen durch unsere Experten oder nachgehende gesetzliche Reparaturmaßnahmen wieder ins Lot bringen.

Die ECHA muss daher von der neuen EU-Kommission angewiesen werden, dass ein Mindestmaß an Objektivität bzw. fachlichen und faktenbasierenden Standards eingehalten werden muss, bevor ein REACH-Restriktionsvorschlag von einer nationalen Umwelt- bzw. Chemikalienbehörde in Europa vom Stapel gelassen wird. Wird dies nicht umgehend korrigiert, hängt sich Europa allein im Chemikalien- bzw. Stoffrecht vollends selbst ab.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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