Aktuelle Rechtssprechung aus berufenem Mund
Beim Südwesttextil-Seminar „Update aktuelle Rechtsprechung“ am 8. März in Filderstadt gab Referent Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart, den zahlreichen Teilnehmern einen guten Überblick über die jüngsten Entwicklungen und Änderungen.
Ein Themenschwerpunkt war der Umgang mit kranken Mitarbeitern und insbesondere die Einschaltung des medizinischen Dienstes und die Einladung von kranken Mitarbeitern zum Personalgespräch. Dabei zeigten die zahlreichen Rückfragen, dass dieser Bereich in der Unternehmenspraxis nicht einfach zu handhaben ist. Richter Pfeiffer gab dann auch aus seiner Erfahrung wertvolle Tipps für die Praxis. So kann z. B. bei eindeutigen Fällen die Einschaltung des medizinischen Dienstes sogar schädlich für den Arbeitgeber sein.
Außerdem gab der Richter einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitszeit bei der Betriebsratstätigkeit sowie über die besondere Bedeutung des Datenschutzes bei Vertrauensstellungen. Anschaulich wurde dargestellt, dass aufgrund der besonderen Bedeutung hier bereits ein einmaliger Verstoß eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Weiter konnten die Teilnehmer wichtige Hilfestellungen für die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung von einem erfahrenen Praktiker erhalten. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung waren hier einige Unsicherheiten entstanden, insbesondere bei dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen. Licht ins Dunkel wurde auch hinsichtlich der Verzugspauschale bei nicht gezahltem Lohn gebracht. Diese fällt einmalig pro Monat an und kann nicht durch das Aufspalten in einzelne Lohnbestandteile vervielfältigt werden.
Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einer Fragerunde, so dass die Teilnehmer gut für die Unternehmenspraxis gerüstet waren.