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04.05.2020 // Recht + Betriebspraxis

Protektionismus: Türkei führt neue Sonderzölle ein

Die aktuelle Corona-Pandemie führt in diversen Ländern zu einer Verstärkung protektionistischer Tendenzen. Jetzt hat die Türkei – leider nicht zum ersten Mal – Sonderzölle auf diverse Importe eingeführt.

Bis 30. September 2020 erhebt die Türkei im Zuge der Corona-Krise zum Schutz der heimischen Hersteller neue Sonderzölle auf eine Reihe von Importwaren. Nicht betroffen von den seit 20. April geltenden Maßnahmen sind Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia.

Dies hat die Türkei in zwei aktuellen im Staatsanzeiger veröffentlichten Erlassen verfügt:

  • Erlass Nr. 2429betrifft Lederwaren, textile Spinnstoffe und Waren daraus, Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, Sonnen- und Regenschirme, Gehstöcke sowie künstliche Blumen.
  • Erlass Nr. 2430betrifft Farben, Körperpflegemittel, Seifen und Wachse, Klebstoffe und Filme, Waren aus Kunststoffen, darunter Rohre, Schläuche, Sanitärwaren, Verpackungsmittel, Haushaltswaren und Baubedarfsartikel, Luftreifen aus Kautschuk, Sperrholz, Holzgriffe, Tischwaren und Ziergegenstände aus Holz, bestimmte Papiere, Pappen und Waren daraus, Waren aus Stein, Keramik und Glas, Modeschmuck, Eisen und Stahl, sowie Waren daraus, Haushaltswaren aus Kupfer und Aluminium, Werkzeuge und Schneidwaren aus Metall, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Ackerschlepper, Fahrzeugteile, Krafträder, Fahrräder und Teile dafür, Brillen und Fassungen, medizinische Spritzen, Nadeln und Katheter, Uhrmacherwaren, Möbel, Spielzeug und Sportartikel, Schreibwaren, Farbbänder, Thermobehälter und Gemälde.

Die Zölle „ergänzen“ die bereits im Laufe der letzten Jahre verhängten und sukzessiv ausgeweiteten Zollerhöhungen der Türkei und stellen eine weitere Schwächung der Zollunion EU-Türkei dar.

Nach Erläuterungen und Übersetzungen der GTAI wird der genaue Warenkreis durch die jeweils ganz links angegebenen Zolltarifnummern bestimmt. Diese sind mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch, sodass das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes zurate gezogen werden kann.

Die anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen am Ende der Erlasse in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:

  • 1 EU und EFTA-Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius, Moldau
  • 2 Südkorea
  • 3 Malaysia
  • 4 Länder, denen grundsätzlich Präferenzen gewährt werden, darunter:
    • 5 wenig entwickelte Länder
    • 6 geförderte Länder
    • 7 Entwicklungsländer
    • 8 alle anderen Länder

Die Zölle sind problematisch vor dem Hintergrund, dass diverse deutsche Firmen in Asien produzieren lassen und in die Türkei liefern. Der Gesamtverband textil+mode setzt sich gemeinsam mit seinem Partnernetzwerk auf Bundes- und EU-Ebene für eine Rücknahme, beziehungsweise Abschwächung der Maßnahmen ein.

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