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19.12.2019 // Innovation + Nachhaltigkeit

Steuerliche Forschungsförderung: Wer ist förderfähig?

Am 1. Januar 2020 tritt das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Kernelemente des Gesetzes in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung.

Was ist förderfähig?

Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen. Die Förderung erhalten nunmehr nicht nur Unternehmen, die Forschung in einer eigenen F&E-Abteilung betreiben, sondern auch solche, die Aufträge extern vergeben (Auftragsforschung). FuE-Aufträge an Dritte werden dabei zu 60 % als förderfähige Kosten anerkannt und dann mit bis zu 25 % gefördert.

Auch Unternehmen in der Verlustphase werden gefördert.

Die neue Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Dies sind insbesondere dem Lohnsteuerabzug unterliegende Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mitwirken.

Wie und wo wird die Förderung beantragt?

Die Forschungszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Ausstellung der Bescheinigungen nach § 6 FZulG. Darin wird die inhaltliche Beurteilung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben dokumentiert. Verantwortlich ist dafür das Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches entsprechende Stellen dafür festlegen kann.

Den Referentenentwurf der Verordnung zur Durchführung des Forschungszulagengesetzes finden Sie unter Downloads.

Wenn Sie schnell und unkompliziert prüfen möchten, wie viel steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung Sie erhalten können, dann klicken Sie hier.

Ansprechpartner*innen

Johannes Diebel

Forschung

Forschungskuratorium Textil e. V.

T +49 30 726220-40F +49 30 726220-140jdiebel@textilforschung.de
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