Profil
©iStockphoto.com/Kerkez
05.08.2022 // Recht + Betriebspraxis

Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung reaktiviert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. August 2022 beschlossen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ab sofort wieder bestehen soll.

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war während der Corona-Pandemie eingeführt worden und zum 31. Mai 2022 schließlich ausgelaufen. Nun ist sie vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen reaktiviert worden. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 4. August 2022 bis vorerst zum 30. November 2022 in Kraft.

Niedergelassene Ärzte können Versicherte mit leichten Atemwegsinfektionen nun wieder bis zu sieben Tage lang krankschreiben und müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Pressemitteilung des B-GA finden Sie hier. 

Zudem finden Sie hier auch alle aktuell geltenden befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Die BDA weist in ihrer Bewertung darauf hin, dass die telefonische Krankschreibung ein ausnahmebezogenes Instrument in der Pandemie bleiben muss. Zur Sicherstellung eines geordneten Verfahrens sollte generell erwogen werden, telefonische Bescheinigungen mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. Arbeitgeber könnten dann die von der eingereichten Bescheinigung ausgehende Beweiskraft angemessen abschätzen.

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required