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29.06.2020 // Recht + Betriebspraxis

Textilkennzeichnung: Was wären Vorschriften ohne Kontrollen?

Die Aufgaben der Marktüberwachung wurden in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Tübingen gebündelt. Damit ist das Regierungspräsidium Tübingen landesweit zuständig für die Kontrolle von Produkten aus einem breiten Spektrum.

Davon betroffen sind auch Textilerzeugnisse im Hinblick auf die Einhaltung der verbraucherschützenden Vorschriften, die bei der Kennzeichnung zu beachten sind. Insbesondere also die Vorgaben aus der Textilkennzeichnungsverordnung, aber auch aus dem Produktsicherheitsgesetz und weiteren europäischen Regelungen wie der Spielzeugrichtlinie oder REACH-Verordnung.

Kontrollen finden dabei stichprobenartig statt. Neben dem stationären Handel liegt auch ein besonderes Augenmerk auf dem Online-Handel. Hier wird jedoch nicht nur das Angebot von „heimischen“ Herstellern geprüft. Im Bereich der Textilkennzeichnung betrifft der Überwachungsauftrag die Kennzeichnung an sich sowie die Angabe der Faserzusammensetzung. Im Einzelfall könnte die Behörde daher neben einer Sichtprüfung auch Proben entnehmen, um die Faserzusammensetzung feststellen zu lassen, allerdings nicht ohne Anhaltspunkte.

Werden Mängel festgestellt, wird das Unternehmen in der Regel zur Beseitigung bzw. Stellungnahme aufgefordert und hat im Anschluss angefallene Gebühren zu bezahlen.

Sollten Sie einmal in diese Situation kommen, melden Sie sich gerne bei uns, dann schauen wir gemeinsam, was zu tun ist.

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