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25.01.2024 // Fachkräfte + Märkte

Überarbeitete Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“

Die BDA sowie Gesamtmetall haben ihre Broschüre zur Erwerbsmigration „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ überarbeitet.

Seit der letzten Überarbeitung der Broschüre im November 2023 sind neue gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Die BDA sowie Gesamtmetall haben dies zum Anlass genommen, ihre Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ zu überarbeiten. Insbesondere möchten wir Sie auf folgende Änderungen hinweisen:

  • Die Mindestentgelte für Aufenthaltstitel bei der Erwerbsmigration wurden angepasst (z. B. für die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)).
  • Die Regelungen zum Familiennachzug bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln sind konkretisiert worden.
  • Nach Rücksprache und Konkretisierung seitens des Bundesinnenministeriums und des Bundesarbeitsministeriums wurde auf Seite 8 (Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, §§ 18a, 18b AufenthaltsG) der Verweis auf einen „Zweckwechsel“ entfernt. Anders als im Gesetzgebungsverfahren kommuniziert wurde, wird ab dem 1. März 2024 die Möglichkeit, von einem Schengen-Visum zu einem Fachkräftetitel zu wechseln, ohne vorherige Ausreise und Beantragung eines Visums aus dem Ausland, nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein.
  • Die ergänzenden Regelungen bei der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) sind konkretisiert worden.

Die aktualisiere Broschüre ist hier zu finden.

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