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08.07.2020 // Recht + Betriebspraxis

Ab heute: Zuschüsse ohne Rückzahlung

Die Überbrückungshilfen für von Corona besonders betroffene Unternehmen können ab heute beantragt werden.

Neue Überbrückungshilfen: In der Corona-Krise ist ein weiteres Programm des Bundes mit Milliardenhilfen für angeschlagene Unternehmen gestartet. In einem ersten Schritt können sich ab heute auf einer Online-Plattform Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registrieren, die für Firmen die Anträge einreichen müssen. Danach sollen die Anträge online gestellt werden können. Die Auszahlungen an die Unternehmen könnten bereits im Juli erfolgen, teilten die federführenden Bundesministerien mit.

Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier sowie im Faktenblatt, welches Sie in der Anlage zum Download finden.

Bei den Überbrückungshilfen geht es um ein Volumen von insgesamt 25 Milliarden Euro. Damit soll vor allem kleinen und mittleren Firmen geholfen werden, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150 000 Euro. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagte in Berlin, das Programm solle vielen Mittelständlern helfen, die Krise zu überstehen. Es ist ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets der schwarz-roten Koalition. Mit Blick auf entsprechende Forderungen von Wirtschaftsverbänden sagte Altmaier, ab der zweiten Augusthälfte werde es darum gehen, ob die Hilfen verlängert würden.

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