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29.10.2021 // Innovation + Nachhaltigkeit

Umsetzungshilfen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Zur Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat die Bundesregierung eine Übersicht über verschiedene Umsetzungshilfen erstellt.

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht aller Unternehmen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten in einem festen Rahmen verankert. Mit dem im Sommer 2021 verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird zudem die Verantwortung deutscher Großunternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt.

Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen. In diesem Kontext hat sie verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, welche Unternehmen erforderliches Know-How an die Hand geben und bei konkreten Herausforderungen Hilfestellungen bieten. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wichtig: Die Angebote sollen bei der Umsetzung des NAP genauso helfen wie bei der unternehmerischen Vorbereitung auf das Lieferkettengesetz, das ab 2023 in Kraft tritt.

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