Neubewertung – Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen
Der Unionszollkodex (UZK) und seine Rechtsakte finden seit dem 1. Mai 2016 Anwendung. Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen, die vor dem Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Rechtsgrundlage erteilt wurden, unterliegen einer sukzessiven Neubewertung. Die deutsche Zollverwaltung hat Informationen zum konkreten Vorgehen und zum zeitlichen Ablauf dieser Überprüfungen veröffentlicht.
Der neue Unionszollkodex (UZK) sowie die an ihn anknüpfenden Rechtsakte finden seit dem 1. Mai 2016 Anwendung und haben dadurch den damaligen Zollkodex (ZK) und seine Durchführungsverordnung (ZK-DVO) vollständig ersetzt.
Die Umstellung auf die neue Rechtsgrundlage erfordert Neubewertungen aller vor diesem Stichtag erteilten Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen durch die zuständigen Hauptzollämter (HZA). Laut Vorgabe des UZK sollen diese bis spätestens zum 1. Mai 2019 abgeschlossen werden. Bewilligungsinhaber werden über den Ablauf dieses zeitlich nach Bewilligungsarten gestaffelten Überprüfungsprozesses durch die Zollverwaltung schrittweise informiert. Die Neubewertung betrifft zunächst alle unbefristeten Bewilligungen wie zum Beispiel das Anschreibeverfahren (ASV), das Vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) und den Zugelassenen Ausführer (ZA). Der Ermächtigte Ausführer (EA) soll hierbei nicht betroffen sein. Demgegenüber ist nach bisherigem Informationsstand bei befristeten Bewilligungen, die teilweise durch den UZK geänderten Vorschriften unterliegen können (z. B. Sicherheitsleistungen), prinzipiell eine einheitliche Bewertung erst zum 1. Mai 2019 vorgesehen. Aktuelle Ablaufdaten befristeter Bewilligungen (z. B. Passive Veredlung) sollten jedoch sicherheitshalber bei den HZAs abgefragt werden.
Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Homepage Informationen zum konkreten Vorgehen und zeitlichen Ablauf der Neubewertungen zur Verfügung gestellt, die dort eingesehen werden können. Diese umfassen auch einen Fragenkatalog zur Selbstbewertung, die Bestandteil der Neubewertung sein wird.