Warenursprung und Präferenzen im Bereich der Textilindustrie
Die IHK Exportakademie veranstaltet am 12. Dezember von 09:30 - 16:00 Uhr ein Webinar, in welchem gezeigt wird, welche Nachweise und Präferenzkalkulationen notwendig sind, um die Präferenzabkommen zu nutzen.
Je aufwändiger die Bearbeitung von Ursprungsnachweisen und die Präferenzkalkulation sind, desto unattraktiver ist der Wettbewerbsvorteil, der sich aus den Handelsabkommen ableitet. Wollen Sie also am Freihandel partizipieren, lohnt es sich zunächst, Aufwand und Vorteile abzuwägen und die Möglichkeiten von IT-Unterstützung zu prüfen.
Um Präferenzabkommen zu nutzen, müssen Sie die Waren entweder selbst herstellen oder Nachweise über die präferentielle Ursprungseigenschaft der Vormaterialien erbringen. Innerhalb der EU sind dafür Lieferantenerklärungen vorgesehen, im Handel über die EU hinaus müssen Präferenznachweise, wie zum Beispiel Warenverkehrsbescheinigungen oder ggf. Ursprungserklärungen auf der Rechnung, erbracht werden. Zudem müssen Sie prüfen, ob Ihre Ware (Warennummer) vom jeweiligen Abkommen erfasst ist und welche Voraussetzungen bestehen, um sie als präferenzberechtigte Ware exportieren zu können. Das heißt, Sie müssen ggf. kalkulieren. Lernen Sie daher in diesem Webinar, welche Nachweise benötigt werden und wie Präferenzkalkulationen durchzuführen sind. Für die Textilindustrie sind hier insbesondere auch die globalen Präferenzabkommen wie z.B. ASEAN von Bedeutung.
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